Ein Unternehmen kauft im Juni einen Computer für brutto 3.570,00 €. Für diesen Computer wurde bereits im Jahr 2007 ein IAB von 40 % (= 1.200,00 €) gebildet. Der Computer wird linear mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden.
Nebenrechnung:
Anschafftungskosten netto 3.000,00 € – Investitionsabzugsbetrag 1.200,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 1.800,00 €
Nutzungsdauer sind 3 Jahre 1.800,00 € : 3 Jahre = Jahres-AfA 600,00 €
AfA im Jahr der Anschaffung 600,00 € x 7/12 = Anteilige Jahres-AfA für 7 Monate 350,00 €
So erfassen Sie:
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Ein Unternehmer erwirbt Kleidung im Wert von netto 5 .000,00 € von einem polnischen Unternehmer. Die Kleidung wird von dem deutschen Unternehmer weiter an ein Unternehmen im Drittland verkauft.
Tipp:
Der Betrag wird in der auf der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 91 auf der ausgewiesen, da der innergemeinschaftliche Erwerbnach § 4b UStG steuerfrei ist. Der Betrag wird in der auf der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 91 auf der ausgewiesen, da der innergemeinschaftliche Erwerbnach § 4b UStG steuerfrei ist.
So erfassen Sie:
- Rechnungseingang
- Zahlung
zu 1. Rechnungseingang
SKR 03 3550 / 70000
SKR 04 5550 / 70000
steuerfreier Innergemeinschaftlicher Erwerb / Kreditor
Zu 2. Zahlung
SKR 03 70000 / 1200
SKR 04 70000 / 1800
Kreditor / Bank
Ein Unternehmer versendet Möbel im Wert von brutto 2.380,00 € an eine österreichische Privatperson. Der deutsche Unternehmer hat die Lieferschwelle in Österreich nicht überschritten.
Hinweis:
Da die Lieferschwelle nach Österreich im Vorjahr nicht überschritten wurde und voraussichtlich im laufenden Jahr auch nicht überschritten wird, muss der Steuersatz des Ursprungslandes (in diesem Fall Deutschland) angesetzt werden.
So erfassen Sie:
- Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10000 / 8315
SKR 04 10000 / 4315
Debitor / Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU Lieferung 19% USt
Ein Unternehmer liefert Möbel im Wert von 19.500,00 € an einen Französischen Unternehmer.
Tipp:
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Waren muss der Nachweis, dass die Geschäftspartner Unternehmer sind erbracht werden. Deshalb muss die USt-IdNr. beider Unternehmer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Auf der Rechnung muss ein Vermerk sein, dass es sich bei der Lieferung um eine „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ handelt.
So erfassen Sie:
- Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10000 / 8125
SKR 04 10000 / 4125
Debitor / Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1 b UStG
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- der Investionsabzugsbetrag löst den Ansparabschreibung ab
- Gewinn mindert / erhöt sich außerbilanziell
- IAB kann in Anspruch genommen werden, wenn sich daraus ein Verlust ergibt
- gebrauchte Investionsgüter sind begünstigt
- Das Wirtschaftsgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
- IAB kann für voraussichtlich anzuschaffende Wirtschaftsgüter abgezogen werden
- der IAB beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen AK / HK des Wirtschaftsgutes
- die tatsächlichen AK / HK werden um bis zu 40 % gekürzt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für die AfA entsprechend verringert
- Summe der in Anspruch genommen IABs darf pro Betrieb 200.000 € nicht übersteigen
- Sollte die Investition nicht erfolgen, wird auf Gewinnzuschläge verzichtet, dafür werden die Jahre in dem er in anspruchgenommen wird rückwirkend korrigiert.
Ein Unternehmer liefert ein Neufahrzeug im Wert von 30.000,00 € an einen österreichischen Unternehmer, der eine USt-IdNr. vorweisen kann.
Tipp:
Lieferungen von Neufahrzeugen werden generell im Bestimmungsland (hier Österreich) umsatzsteuerlich belastet. Weist der Abnehmer des Fahrzeuges eine USt-IdNr. vor, so wird der Geschäftsvorfall wie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt.
So erfassen Sie:
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Ein Unternehmer liefert ein Neufahrzeug im Wert von 35.000,00 € an eine österreichische Privatperson.
Tipp
Weist der Abnehmer des Fahrzeuges keine USt-IdNr. vor, so kann trotzdem steuerfrei geliefert Die Lieferung von Neufahrzeugen in ein anderes Mitgliedsland an Abnehmer ohne USt-IdNr. ist in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl gesondert ausgewiesen werden.
So erfassen Sie:
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Ein Unternehmer versendet Material im Wert von 190.000,00 € an eine Privatperson in Gemeinschaftsgebiet (Österreich) Der Unternehmer hat die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten.
Hinweis:
Da die Lieferschwelle von Österreich überschritten wurde, muss die österreichische Umsatzsteuer (20 %) in Rechnung gestellt und an die österreichischen Finanzbehörden abgeführt werden. In Deutschland ist dieser Vorgang nicht steuerbar.
So erfassen Sie:
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Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit Vorsteuerabzug
Ein Unternehmer in Deutschland erwirbt Waren im Wert von netto 3 .000,00 € von einem österreichischen Unternehmer.
Tipp:
Erhält ein deutscher Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von einem Unternehmer eines anderen Mitgliedsstaates, so unterliegt diese Lieferung in Deutschland der Erwerbsteuer. Ist der deutsche Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann er die erklärte Umsatzsteuer zeitgleich und betragsidentisch aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb sofort wieder als Vorsteuer geltend machen.
So erfassen Sie:
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Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug
Ein Unternehmer in Deutschland erwirbt Waren im Wert von netto 3 .000,00 € von einem österreichischen Unternehmer.
So erfassen Sie:
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GWG mit Anschaffungskosten bis 410,00 €
Ein Unternehmer kauft eine hochwertige Lampe für ein Vermietetes Objekt zu einem Preis von brutto 400,00 €.
So erfassen Sie:
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Ein Unternehmer erwirbt ein Neufahrzeug im Wert von netto 40.000,00 € von einem österreichischen Lieferanten ohne USt-IdNr.
Tipp:
Der Kauf muss in der Umsatzsteuervoranmeldung bei der Kennzahl 94 gesondert ausgewiesen werden.
So erfassen Sie:
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Ein Unternehmer liefert Waren im Wert von netto 10.000,00 € an Kunden in Russland. Er erhält Steuerbescheinigung. Der Kunde zahl noch im selben Jahr
Hier muss der Erlös auf „steuerfreie Umsätze“ umgebucht werden. Die Umsatzsteuer wird dem Kunden gutgeschrieben.
Für die Umbuchung wird ein Durchlaufkonto benötigt, weil Sie nicht zwei Automatikkonto in einer Buchung verwenden können.
So erfassen Sie:
- Rechnung
- Umbuchung Erlös an Durchlaufkonto
- Umbuchung Durchlaufkonto an „steuerfreie Erlöse“
- Gutschrift der Umsatzsteuer
- Zahlung
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Geschenke an Geschäftsfreunde über 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG
Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner einen Blumenstrauß der für 45,00 € brutto.
Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b13,50 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag0,74 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern)0,95 €
Summe15,19 €
So erfassen Sie:
- Geschenk
- Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
- Zahlung
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Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG
Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner ein Blumenstrauß für 25,90 € brutto.
Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b7,77 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag0,43 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern)0,54 €
Summe8,74 €
So erfassen Sie:
- Geschenk
- Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
- Zahlung
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Geschenke an Arbeitnehmer mit Pauschalierung nach § 37 b EStG
Ein Unternehmer macht einem langjährigen Mitarbeiter ein Geschenk in Höhe von 500,00 €.
Hinweis zur Sozialversicherung:Die Geschenke an Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig.
Nebenrechnung:
Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b 150,00 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag 8,25 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern) 10,50 €
Summe 168,75 €
So erfassen Sie:
- Buchung des Geschenks
- Steuerliche Verbindlichkeit
- Zahlung an das Finanzamt
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Einfuhr aus dem Drittland
Ein Unternehmer Bestellt Waren aus China Warenwert von netto 100.000,00 €. Die Transportversicherung bis zur EU-Grenze beträgt 1.000,00 €. Der Zollsatz beträgt 10 %.
Nebenrechnung:
Berechnung des Zollbetrages: (100.000,00 + 1.000,00) x 10 % =10.100 ,00 €
Berechnung der Einfuhr-Umsatzsteuer: (100.000,00 + 1.000,00 + 10.100,00) x 19 % = 21.109,00 €
So erfassen Sie:
- Wareneingang
- Transportversicherung
- Zollgebühren
- Einfuhrumsatzsteuer
- Zahlung
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