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Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen - Lieferschwelle überschritten

Ein Unternehmer versendet Material im Wert von 190.000,00 € an eine Privatperson in Gemeinschaftsgebiet (Österreich) Der Unternehmer hat die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten.

Hinweis:
Da die Lieferschwelle von Österreich überschritten wurde, muss die österreichische Umsatzsteuer (20 %) in Rechnung gestellt und an die österreichischen Finanzbehörden abgeführt werden. In Deutschland ist dieser Vorgang nicht steuerbar.

So erfassen Sie:

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Innergemeinschaftlicher Erwerb

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer in Deutschland erwirbt Waren im Wert von netto 3 .000,00 € von einem österreichischen Unternehmer.

Tipp:
Erhält ein deutscher Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von einem Unternehmer eines anderen Mitgliedsstaates, so unterliegt diese Lieferung in Deutschland der Erwerbsteuer. Ist der deutsche Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann er die erklärte Umsatzsteuer zeitgleich und betragsidentisch aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb sofort wieder als Vorsteuer geltend machen.

So erfassen Sie:

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Innergemeinschaftlicher Erwerb

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer in Deutschland erwirbt Waren im Wert von netto 3 .000,00 € von einem österreichischen Unternehmer.

So erfassen Sie:

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GWG bei Überschuss-Einkünften - § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG

GWG mit Anschaffungskosten bis 410,00 €

Ein Unternehmer kauft eine hochwertige Lampe für ein Vermietetes Objekt zu einem Preis von brutto 400,00 €.

So erfassen Sie:

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Erwerb eines Neufahrzeuges von Lieferanten ohne USt-IdNr.

Ein Unternehmer erwirbt ein Neufahrzeug im Wert von netto 40.000,00 € von einem österreichischen Lieferanten ohne USt-IdNr.

Tipp:
Der Kauf muss in der Umsatzsteuervoranmeldung bei der Kennzahl 94 gesondert ausgewiesen werden.

So erfassen Sie:

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Drittland - Ausfuhrlieferung

Ein Unternehmer liefert Waren im Wert von netto 10.000,00 € an Kunden in Russland. Er erhält Steuerbescheinigung. Der Kunde zahl noch im selben Jahr

Hier muss der Erlös auf „steuerfreie Umsätze“ umgebucht werden. Die Umsatzsteuer wird dem Kunden gutgeschrieben.
Für die Umbuchung wird ein Durchlaufkonto benötigt, weil Sie nicht zwei Automatikkonto in einer Buchung verwenden können.

So erfassen Sie:

  1. Rechnung
  2. Umbuchung Erlös an Durchlaufkonto
  3. Umbuchung Durchlaufkonto an „steuerfreie Erlöse“
  4. Gutschrift der Umsatzsteuer
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde über 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner einen Blumenstrauß der für 45,00 € brutto.

Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b13,50 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag0,74 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern)0,95 €
Summe15,19 €

So erfassen Sie:

  1. Geschenk
  2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner ein Blumenstrauß für 25,90 € brutto.

Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b7,77 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag0,43 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern)0,54 €
Summe8,74 €

So erfassen Sie:

  1. Geschenk
  2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Geschenke

Geschenke an Arbeitnehmer mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer macht einem langjährigen Mitarbeiter ein Geschenk in Höhe von 500,00 €.

Hinweis zur Sozialversicherung:Die Geschenke an Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig.

Nebenrechnung:
Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b 150,00 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag 8,25 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern) 10,50 €
Summe 168,75 €

So erfassen Sie:

  1. Buchung des Geschenks
  2. Steuerliche Verbindlichkeit
  1. Zahlung an das Finanzamt Den ganzen Beitrag lesen »

     

Drittland

Einfuhr aus dem Drittland

Ein Unternehmer Bestellt Waren aus China Warenwert von netto 100.000,00 €. Die Transportversicherung bis zur EU-Grenze beträgt 1.000,00 €. Der Zollsatz beträgt 10 %.

Nebenrechnung:
Berechnung des Zollbetrages: (100.000,00 + 1.000,00) x 10 % =10.100 ,00 €
Berechnung der Einfuhr-Umsatzsteuer: (100.000,00 + 1.000,00 + 10.100,00) x 19 % = 21.109,00 €

So erfassen Sie:

  1. Wareneingang
  2. Transportversicherung
  3. Zollgebühren
  4. Einfuhrumsatzsteuer
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG

Auflösung des IAB wegen Investition (gekürzte AK < 150 €)

**Ein Unternehmen kauft in 2010 gebrauchte Büroeinrichtung von einem Privatmann für 230,00 €.
Dafür wurde bereits im Jahr 2008 ein IAB von 40 % (=92,00 €) in Anspruch genommen.**

Nebenrechnung:
Anschaffungskosten netto 230,00 € – Investitionsabzugsbetrag 92,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 138,00 € -> Sofortige Betriebsausgabe

So erfassen Sie:

  1. Kauf der Büoeinrichtung auf Rechnung o Vorsteuer
  2. Gewinnerhöhende Auflösung des IAB (außerbilanziell)
  3. Kürzung der Anschaffungskosten
  4. Umbuchung von Sammelposten auf Betriebsausgabe
  1. Zahlung der Rechnung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Gewerbesteuer § 4 Abs. 5b EStG

Ein Unternehmen erhält einen Bescheid für die Gewerbesteuer 2007 mit einer Nachzahlung i.H.v. 2.150,00 € und für die Gewerbesteuer 2008 mit einer Nachzahlung i.H.v. 3.100,00 €. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen auf vierteljährlich 850,00 € angepasst. Die nächste Vorauszahlung ist am 10.07.09 fällig. Für das Jahr 2007 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.180,00 € gebildet und für das Jahr 2008 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.120,00 € gebildet.

Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG sind Gewerbesteuerzahlungen für Erhebungszeiträume bis 31.12.2007 noch als Betriebsausgabe abziehbar, erst danach nicht mehr.

So erfassen Sie:

  1. Nachzahlung für 2007
  2. Nachzahlung für 2008
  3. Auflösung der Rückstellung für 2007
  4. Auflösung der Rückstellung für 2008
  1. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009 Den ganzen Beitrag lesen »

     

Privat genutzte Geschenke

Ein Unternehmer schenkt einem Freund eine Flasche Wein für 20,00 € brutto.

So erfassen Sie:

  1. Geschenk an einen Freund Den ganzen Beitrag lesen »

     

Gewerbesteuer § 4 Abs. 5b EstG

Erstattung

Ein Unternehmen erhält einen Bescheid für die Gewerbesteuer 2007 mit einer Erstattung i.H.v. 2.150,00 € und für die Gewerbesteuer 2008 mit einer Erstattung i.H.v. 3.100,00 €. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen auf vierteljährlich 850,00 € angepasst. Die nächste Vorauszahlung ist am 10.07.09 fällig.

So erfassen Sie:

  1. Erstattung für 2007
  2. Erstattung für 2008
  1. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009 Den ganzen Beitrag lesen »

     

Werbegeschenke

Ein Unternehmen kauft Lineale mit aufgedrucktem Logo als Streuartikel für Kunden.

So erfassen Sie:

  1. Rechnung
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Buchungsatz Domain

Ein Domain-Name wird benötigt, damit der Unternehmer seine Homepage ins Internet einstellen kann. Zuvor muss der Unternehmer aber seinen Domain-Namen registrieren oder käuflich erwerben. Die Anschaffungskosten werden auf dem Konto “Ähnliche Rechte und Werte” 0025 (SKR 03) erfaßt.

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Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG

Auflösung des IAB wegen Investition (gekürzte AK kleine als 150 €)

Ein Unternehmen kauft in 2010 gebrauchte Büroeinrichtung von einem Privatmann für 230,00 €.
Dafür wurde bereits im Jahr 2008 ein IAB von 40 % (=92,00 €) in Anspruch genommen.

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