Im August des laufenden Jahres gestattet die Geschäftsleitung eine Vorabausschüttung von 70.000,00 €. Die Vorabausschüttung soll in der Gewinn- u. Verlustrechnung ausgewiesen werden.
So erfassen Sie:
1. Vorabausschüttung an „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen“ – Nettoausschüttung
2. Kapitalertragsteuer an Vorabausschüttungen
3. Zahlung der Vorabausschüttung an „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen für das laufende Jahr“
4. Zahlung der Kapitalertragsteuer
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Ein Unternehmer (Soll-Versteuerer) verkauft Büroeinrichtungen für brutto 1.190,00 €.
Der Kunde leistet am 01.11. eine Anzahlung i.H.v. 119,00 €. Lieferung und Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag ist der 01.02. des Folgejahres. Am 01.03. wird der Restbetrag i.H.v. 1.071,00 € überwiesen.
So erfassen Sie:
im laufenden Jahr
1) den Zahlungseingang
2) die Anzahlung
3) die Aktivierung der USt
im Folgejahr
4) die Auflösung der RAP
5) die Rechnung
6) die Auflösung der Anzahlung
7) die Zahlung des Restbetrages
die Abschreibung
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Ein Unternehmer (Soll-Versteuerer) verkauft Büroeinrichtung für brutto 5.950,00 €. Der Kunde leistet am 01.06. eine Anzahlung i.H.v. 3.570,00 €. Lieferung und Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag ist der 01.07. des gleichen Jahres. Am 01.08. wird der Restbetrag i.H.v. 2.380,00 € überwiesen.
- Anzahlung
- Rechnung
- Auflösung der Anzahlung
- Zahlung des Restbetrages
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Wirtschaftsgüter, die bilanziert wurden, können aus dem Betriebsvermögen ausscheiden durch:
- Veräußerung oder
- durch Privatentnahme
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Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist auf die zeitlich richtige Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen zu achten; diese sollten im Wirtschaftsjahr richtig erfasst sein.
Folgende Zeitliche Abgrenzungen werden unterschieden:
Zahlungen im alten Jahr:
- Aktive Rechnungsabgrenzungen
- Passive Rechnungsabgrenzungen
Zahlung im neuen Jahr:
- Sonstige Forderungen
- Sonstige Verbindlichkeiten

Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut (R 41 a Abs. 5 EStR 1998) Die Veräußerung von Anlagegüter ist in der Regel umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, wenn kein Steuerbefreiungstatbestand vorliegt.
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Das Finanzamt erkennt eine Ansparabschreibungen an, wenn Sie bestimmte Grundsätze beachten.Wenn der Unternehmer eine Ansparabschreibung bildet, bucht er den Betrag der Ansparabschreibung als Aufwand. Den Betrag der Rücklage bucht er auf das Konto “Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen)” – in ein Aufwandskonto. Das Gegenkonto, das er in diesem Zusammenhang verwenden muss, ist das Konto “Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 7g Abs. 3 u. 7 EStG” – in ein Passivkonto.
Welche Unternehmen dürfen Rücklage bilden
Unternehmen, die bilanzieren, sind nur dann eine Rücklage bilden, wenn ihr Betriebsvermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das dem Jahr der Rücklagenbildung vorangeht, den Grenzwert von 204 517 € nicht übersteigt.
Überschreiten Sie im Folgejahr den Grenzwert von 204 517 €, muss die im zurückliegenden Jahr gebildete Ansparabschreibung deshalb nicht aufgelöst werden.
Quelle: Randnummer 14 des BMF-Schreibens vom 25.2.2004
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