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Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Dresden, Chemnitz & Sachsen Anhalt

Buchhalter / Steuerfachangestellter

Stellengesuch – sofort

Gesucht wird ein:

  • “Wirtschaftsunternehmen / Steuerkanzlei / Dienstleistungsunternehmen”
  • “BITTE – kein Amway, Keine Finanzdienstleister, kein OVB, keine Versicherungsagentur, kein Produkttester ” Den ganzen Beitrag lesen »

     

Neues Bilanzrecht verabschiedet

Der Bundesrat hat am 3.4.2009 dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Dadurch werden mittelständische Einzelkaufleute, die für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre bestimmte Schwellenwerte (500.000 € Umsatz und 50.000 € Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Diese Buchführungserleichterungen gelten jedoch weder für Personen- noch für Kapitalgesellschaften.

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Lohnbuchhalterin

Stellengesuch – sofort

Gesucht wird ein:

  • “staubiges Wirtschaftsunternehmen”
  • “mit spießigen Mitarbeitern”

    Als Bürokauffrau / Lohnbuchhalterin (w) unterstütze ich gern Steuerberater/Wirtschaftsunternehmen bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen für ihre Mandanten, Bau- und Dienstleistungsunternehmen, Kunden, Klienten.

    Den ganzen Beitrag lesen »

     

Buchführung

Sorgfältige Buchführung ist für jede Organisation eine conditio sine qua non. Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich, die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten. Mahatma Gandhi (1869-1948), ind. Rechtsanwalt, Führer d. ind. Befreiungsbewegung

 

Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbetrag

Ab 2007 können Unternehmer für zukünftige Investitionen in NEUE und GEBRAUCHTE abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.

Vorteil:

  • der Höchstbetrag der Inanspruchnahme wird von 154.000 € auf 200.000 €
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt
  • der Investitionsabzugsbetrag wird erfolgsneutral auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes übertragen werden
  • für die Sonderabschreibung ist eine vorherige Inanspruchnahme eines Investitionsbetrages nicht notwendig
  • keine Verzinsung von 6 %

    Nachteil:

  • um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zukönnen ist eine „Zwangsinvestition“ notwendig, d. h. eine Steuerbegünstigung tritt nur noch für eine tatsächliche Investition ein.
  • die Anzahl Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, durch Unternehmen, wird sich verringern.
  • der Steuerberater kann dadurch sehr spät (Oktober/November) die Steuererklärung erst erstellen, damit der Investitionsabzugsbetrag im Folgejahr berücksichtigt wird.
  • Rückwirkende Gewinnerhöhung wird mit Steuerbescheid (§ 233a AO) und nicht mehr in der Buchhaltung verzinst. Den ganzen Beitrag lesen »

     

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