Der Bundesrat hat am 3.4.2009 dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Dadurch werden mittelständische Einzelkaufleute, die für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre bestimmte Schwellenwerte (500.000 € Umsatz und 50.000 € Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Diese Buchführungserleichterungen gelten jedoch weder für Personen- noch für Kapitalgesellschaften.
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Eine Bilanz ist die Aufstellung aller Gründe eines Unternehmers, warum er nicht in der Lage ist Steuern zu zahlen. unbekannt

Ab 2007 können Unternehmer für zukünftige Investitionen in NEUE und GEBRAUCHTE abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.
Vorteil:
- der Höchstbetrag der Inanspruchnahme wird von 154.000 € auf 200.000 €
- gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt
- der Investitionsabzugsbetrag wird erfolgsneutral auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes übertragen werden
- für die Sonderabschreibung ist eine vorherige Inanspruchnahme eines Investitionsbetrages nicht notwendig
- keine Verzinsung von 6 %
Nachteil:
- um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zukönnen ist eine „Zwangsinvestition“ notwendig, d. h. eine Steuerbegünstigung tritt nur noch für eine tatsächliche Investition ein.
- die Anzahl Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, durch Unternehmen, wird sich verringern.
- der Steuerberater kann dadurch sehr spät (Oktober/November) die Steuererklärung erst erstellen, damit der Investitionsabzugsbetrag im Folgejahr berücksichtigt wird.
- Rückwirkende Gewinnerhöhung wird mit Steuerbescheid (§ 233a AO) und nicht mehr in der Buchhaltung verzinst.
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...beide müssen Bilanzen ziehen !!!Torsten Schramm