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Abschreibung mit Periodengerechter Verteilung II

Erfolgswirksame Buchung

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Abschreibung mit Periodengerechter Verteilung

Erfolgsneutrale Buchung

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Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage

Bei börsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die als Finanzanlage gehalten werden, ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen.

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Verbesserte Abschreibungsbedingungen durch das erste Konjunkturprogramm

Der Bundesrat hatte bereits am 5.12.2008 dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zugestimmt, das der raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen soll. Dazu wurden auch verschiedene Regelungen vorgesehen, die Unternehmen Vorteile verschaffen. Die meisten sind für die nächsten zwei Jahre vorgesehen und fördern insbesondere Investitionen. Zu den interessantesten gehören die verbesserten Abschreibungsbedingungen:

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Buchen der Veräußerung von PKW

PKW

Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut (R 41 a Abs. 5 EStR 1998) Die Veräußerung von Anlagegüter ist in der Regel umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, wenn kein Steuerbefreiungstatbestand vorliegt.

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Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbetrag

Ab 2007 können Unternehmer für zukünftige Investitionen in NEUE und GEBRAUCHTE abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.

Vorteil:

  • der Höchstbetrag der Inanspruchnahme wird von 154.000 € auf 200.000 €
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt
  • der Investitionsabzugsbetrag wird erfolgsneutral auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes übertragen werden
  • für die Sonderabschreibung ist eine vorherige Inanspruchnahme eines Investitionsbetrages nicht notwendig
  • keine Verzinsung von 6 %

    Nachteil:

  • um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zukönnen ist eine „Zwangsinvestition“ notwendig, d. h. eine Steuerbegünstigung tritt nur noch für eine tatsächliche Investition ein.
  • die Anzahl Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, durch Unternehmen, wird sich verringern.
  • der Steuerberater kann dadurch sehr spät (Oktober/November) die Steuererklärung erst erstellen, damit der Investitionsabzugsbetrag im Folgejahr berücksichtigt wird.
  • Rückwirkende Gewinnerhöhung wird mit Steuerbescheid (§ 233a AO) und nicht mehr in der Buchhaltung verzinst. Den ganzen Beitrag lesen »

     

Einschränkungen beim Sofortabzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Alle Steuerpflichtigen konnten unabhängig von der Einkunftsart den Sofortabzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Anspruch nehmen, wenn er nicht mehr als 410 EUR (Nettobetrag) betragen hat.

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 regelt den Sofortabzug neu. Dort wird zwischen privaten Überschusseinkünften und den Gewinneinkünften unterschieden.

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