Auch als Selbständiger haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Für solche “Jungunternehmer” rückt die Buchhaltung in den Vordergrund.
Um über Ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und den Anspruch der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entscheiden zu können, ist es erforderlich, dass Sie den Vordruck Anlage EKS ausfüllen. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
Wie jeder Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen auch Sie als Selbständiger alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beenden oder zu verringern. (Gebot des Forderns, § 2 SGB II)
Beachten Sie, dass es ab dem 01.01.2008 bei der Berechnung Ihres Einkommens nicht mehr auf den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn im Kalenderjahr ankommt. Vielmehr erfolgt die Einkommensermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum. Das monatlich zu berücksichtigende „Bruttoeinkommen“ ermittelt sich demnach grundsätzlich nach den im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich der tatsächlich notwendigen Ausgaben.
Den ganzen Beitrag lesen »
Hoffnung und Freude sind die besten Ärzte. Wilhelm Raabe

Erlöse maximieren + Aufwand reduzieren = Gewinn optimieren! – das ist unsere Maxime für Sie. Unter diesem Motto, Ihre Erlöse zu maximieren, Lohnkosten zu reduzieren und Zeit zu finden, Ihren Gewinn zu optimieren sehen wir unsere Arbeit für Sie als Handelsvertreter.
Ein Service für Büromanagement und zur erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle aus einer Hand optimiert Ihre Effektivität. Ordnung, System und Überblick sowie professionelle und zeitnahe Auskunft über alle Ihre Geschäftsvorfälle aus einer Hand ermöglicht Ihnen den freien Rücken, den Sie brauchen, um Ihr Kerngeschäft erfolgreich aufzubauen.

Die individuelle Planzahl-Erfassung ist für erfolgreiche Unternehmen des Bau- und Ingenieur-Wesens sowie für Architekten nicht mehr wegzudenken.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihre Planzahlen von uns erfassen lassen:
- Sie erhalten eine wirklich aussagekräftige und leicht lesbare BWA!
- Wir bieten Ihnen schützendes Insolvenz-Frühwarnsystem.
- Wir befreien Sie von notwendigem Übel
(Belege-Arbeit, FIBU, etc).
- Wir treffen alle Vorbereitungen für den Jahresabschluss beim Steuerberater.
- Durch diese gute Aufbereitung Ihrer Dokumente, kann Ihr Steuerberater eine sehr genaue Aussage und Vorausschau Ihrer steuerlichen Situation erstellen.
- Sie erhalten einen erfahrenen Wegweiser zur Anerkennung Ihrer Dokumente beim Finanzamt.
- Wir haben jahrelange Erfahrungen im professionellen Umgang mit Behörden.
- Wir sind Ihr Dolmetscher gegenüber der richtigen Interpretation von Steuer-Texten.
Eifrig buchen, nie mehr suchen.

Wussten Sie, dass ein Arzt nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein muss, um seinen Arzthelferinnen bzw. seinem medizinischen Fach-Personal 17,25 Prozent mehr Gehalt zu zahlen? Der seit 1.1.2008 neue Gehalts- und Manteltarifvertrag soll Arzthelferinnen und medizinischen Fachleuten die seit 2004 fällige Gehaltserhöhung endlich bescheren. Die Altersversorgung der medizinischen Fachleute bleibt dabei nicht außer acht, sie ist seit 2008 Pflicht.
Der Arzt muss nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein, eine Tücke im Gehaltstarifvertrag besteht darin, dass diese getroffene Vereinbarung noch nicht einmal im Arbeitsvertrag stehen muss und der Anspruch auf Zahlung nach Tarif trotzdem besteht. Die Lohnbuchhaltung kann dafür sorgen, dass Sie über diese, oft noch nicht bewusste, Tücke nicht stolpern.
Den ganzen Beitrag lesen »
| |
Rechnung |
Kleinbetragsrechnung |
| |
|
|
| 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens |
ja |
ja |
| 2. Name und Anschrift des Empfängers |
ja |
nein |
| 3. Liefermenge, Handelsübliche Bezeichnung |
ja |
ja |
| 4. Tag der Lieferung |
ja |
nein |
| 5. Entgeld |
ja |
in einer Summe |
| 6. Steuerbetrag |
ja |
nein |
| 7. Steuersatz 19 % oder 7 % |
ja |
ja |
| 8. Ausstellungsdatum |
ja |
ja |
| 9. Steuernummer oder Ust-IdNr. |
ja |
nein |
| 10. Hinweis auf Steuerbefreiung |
ja |
ja |
| 11. fortlaufende Rechnungsnummer |
ja |
nein |
Ihr Weg zur Musterrechnung:—>muster-rechnung.pdf
!
!