Mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz will der Gesetzgeber auch Familien fördern. Dies erreicht er mit der Anhebung des Kindergeldes für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit dem 1.1.2010 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.
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Der Bundestag hat am 2.7.2009 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Ziel der Reform ist es, auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen einzugehen. Die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien, auf der das Pflichtteilsrecht beruht, soll dabei erhalten bleiben – eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann grundsätzlich nicht entzogen werden. Zugleich wird die Testierfreiheit gestärkt, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Die wichtigsten Punkte der Reform sollen hier kurz aufgezeigt werden:
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| Beitragsmonat |
Termin |
Termin |
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Beitragsnachweis |
Beitragszahlung |
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| Januar |
25.01.2010 |
27.01.2010 |
| Februar |
22.02.2010 |
24.02.2010 |
| März |
25.03.2010 |
29.03.2010 |
| April |
26.04.2010 |
28.04.2010 |
| Mai |
25.05.2010 |
27.05.2010 |
| Juni |
24.06.2010 |
28.06.2010 |
| Juli |
26.07.2010 |
28.07.2010 |
| August |
25.08.2010 |
27.08.2010 |
| September |
24.09.2010 |
28.09.2010 |
| Oktober |
25.10.2010 |
27.10.2010 |
| November |
24.11.2010 |
26.11.2010 |
| Dezember |
23.12.2010 |
28.12.2010 |
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Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.
Er basiert auf der voraussichtlichen Beitragsschuld, der vom Arbeitgeber zu ermitteln.
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Inländische Unternehmer, die in einem anderen EU-Staat betriebliche Ausgaben – z. B. für Kraftstoff, Transportmittel, Beherbergung oder verschiedene Dienstleistungen – tätigen, ohne Leistungen dort zu erbringen, verzichten häufig darauf, einen Antrag auf die Erstattung der Vorsteuern zu stellen. Der Hauptgrund dafür liegt in der Schwierigkeit, sich mit den verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern auseinanderzusetzen. Das bisherige Vorsteuervergütungsverfahren gilt allerdings nur noch bis Ende 2009.
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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 1.1.2010 besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können entgegen dem ersten Gesetzentwurf – innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge – weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Werden die Kinder privat abgesichert, wird dies künftig auch besser steuerlich berücksichtigt. So besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für privat versicherte Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, vollständig abzusetzen.
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Viele deutsche Unternehmer, die in einem anderen EU-Staat betriebliche Ausgaben – z. B. für Kraftstoff, Transportmittel, Beherbergung oder verschiedene Dienstleistungen – tätigen, ohne Leistungen dort zu erbringen, verzichten häufig darauf, einen Antrag auf die Erstattung der Vorsteuern zu stellen. Der Hauptgrund dafür liegt in der Schwierigkeit, sich mit den verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern auseinanderzusetzen. Das bisherige Vorsteuervergütungsverfahren gilt allerdings nur noch bis Ende 2009.
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