Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen auf die Rente
Einkünfte aus dem Betrieb von Solarstromanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieben gelten, sind voll anrechnungsfähige Beträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente.
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