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Rubrik: Lohn

Geschenke

Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB). Der Zuwendung steht keine Gegenleistung gegenüber, die Parteien müssen sich dessen bewusst und einig sein. Sie steht nicht in einem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung. Betrieblich veranlasste Geschenke dürfen pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe von 35 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Vorschrift erfasst nur betrieblich veranlasste Geschenke, also Aufwendungen, die begrifflich Betriebsausgaben sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Aufwendungen für privat veranlasste Geschenke sind als typische Kosten der Lebensführung ohnehin nicht abzugsfähig (§ 12 Nr. 1 Satz 1 EStG).

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Lohnsteuerkarte / Identifikationsnummer

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2009 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuerge-setzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2009 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

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Zentraler Betriebsnummernservice

Ab dem 01.01.2008 werden die Betriebsnummernstellen der Arbeitsagenturen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Zentralen Betriebsnummernservice in Saarbrückenabgelöst. Seit 01.01.2008 ist der Betriensnummernservice bundesweit für alle:

  • Vergaben
  • Änderungen
  • Schließungen und

Heimarbeiter

Wer Heimarbeiter ist, bestimmt sich nach dem Heimarbeitergesetz. In der Sozialversicherung sind Heimarbeiter Beschäftigte, die in einer eigenen Arbeitsstätte erwerbsmäßig arbeiten, und zwar im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Der einzelne Heimarbeiter arbeitet in persönlicher Abhängigkeit zwecks Erlangung eines Verdienstes und überlässt die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem mittelbaren oder unmittelbaren Auftraggeber. Folglich gelten für Heimarbeiter im vorgenannten Sinne auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen über eine geringfügige Beschäftigung.

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