Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer soll nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein.
Im Gegenzug ist angedacht, die Anrechenbarkeit auf die persönliche Einkommensteuer zu erhöhen. Die Berechnung der Gewerbesteuer soll sich ebenfalls verändern. Der Staffeltarif wird abgeschafft und gegen eine Steuermesszahl i. H. v. 3,5% ersetzt. Beim Staffeltarif war die Steuermesszahl von der Höhe des Gewerbeertrag abhängig. Jetzt soll sie einheitlich sein. Des Weiteren ist geplant, die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer zu verbreitern. Die sogenannten Hinzurechnungen sollen zu diesem Zweck erweitert werden. Durch die Schaffung eines Freibetrages bei den Hinzurechnungen i. H. v. 100.000 EUR wird dies aber teilweise kompensiert. Das kann bei kleineren und mittleren Unternehmen sogar zu einer Steuerminderung führen.