Regelt ein Vertrag, dass als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten (Sohn) in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt dies nicht ohne Weiteres zur Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung.
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall vom 6.2.2009 hatten die Vertragsparteien für den Fall, dass der Berechtigte (Vater) in ein Pflege- oder Altersheim aufgenommen würde, Zahlungsansprüche als Ersatz für nicht mehr zu erbringende Naturalleistungen ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist nach Auffassung des BGH wirksam.
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Der Bundestag hat am 2.7.2009 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Ziel der Reform ist es, auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen einzugehen. Die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien, auf der das Pflichtteilsrecht beruht, soll dabei erhalten bleiben – eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann grundsätzlich nicht entzogen werden. Zugleich wird die Testierfreiheit gestärkt, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Die wichtigsten Punkte der Reform sollen hier kurz aufgezeigt werden:
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Ein Erwerber kann im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (nicht bei Schenkung), für den die Erbschaftsteuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden ist, beantragen, dass alle durch das Erbschaftsteuerreformgesetz geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes angewendet werden. Die Höhe des persönlichen Freibetrags richtet sich jedoch in diesem Fall nach der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Es kommen also die alten (niedrigeren) Freibeträge zum Tragen.
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Bereits am 20.11.2007 stellte das Bundesfinanzministerium den Entwurf des geplanten Erbschaft- und Bewertungsgesetzes vor. Der Entwurf zielte auf eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten. Am 6.11.2008 einigten sich die Regierungsparteien nach langen, zähen Verhandlungen auf die Reform, deren Inkrafttreten für den 1.1.2009 vorgesehen ist. Nachfolgend soll ein erster Überblick über das Reformpaket gegeben werden.
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