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Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Dresden, Chemnitz & Sachsen Anhalt

Rubrik: Buchungssätze

Erhaltene Rabatte

Ein Unternehmer kauft Waren. Nach der fünften Bestellung erhält er einen Treuerabatt von 5 % i. H. v. 1.000,00 € netto. Die Rabatt-Gutschrift wird überwiesen.

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Preisnachlässe

Erhaltene Preisnachlässe

Unternehmer kauft Waren 10.000 € netto. Die Lieferung weist Mängel auf. Daraufhin erhält der Unternehmer einen Preisnachlass i.H.v. 10 %.

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Preisnachlässe

Erhaltene Boni

Ein Unternehmer erhält am Anfang des Folgejahres einen Bonus von 3 % des Vorjahres-Umsatzes. Er beträgt 1.500,00 € netto. Der Bonus mit den Rechnungen des Folgejahres verrechnet.

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Unentgeltliche Wertabgaben

Entnahme von Waren (19 % Umsatzsteuer)

Ein Unternehmer entnimmt aus seinem Musikgeschäft CD´s für seinen Privatgebrauch im Wert von 300,00 € brutto.

So erfassen Sie:

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Unentgeltliche Wertabgaben

Entnahme von Waren (7 % Umsatzsteuer)

Ein Bäcker entnimmt aus seinem Unternehmen Brot für seinen Privatverbrauch im Wert von 35 ,60 € brutto.

Tipp
Die Warenentnahmen eines Unternehmers aus seinem eigenen Unternehmen sind den Verkäufen an Kunden gleichzusetzen.

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Auflösung des Investitionsabzugsbetrages bei unterbliebener Investition

So erfassen Sie:

  1. Auflösung des Investitionsabzugsbetrages Ende 2010
  2. Zahlung der Steuernachzahlung 2011
  1. Zahlung der Zinsen auf die Steuernachzahlung 2011

    Im Jahr 2010

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Auflösung des IAB wegen Investition (gekürzte AK < 150 €)

Ein Unternehmer kauft einen gebrauchten Drucker von einem Privatmann für 200,00 €. Für diesen Drucker wurde bereits im Jahr 2007 ein IAB von 40 % gebildet.

Nebenrechnung:

Anschaffungskosten netto 200,00 € – Investitionsabzugsbetrag 80,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 120,00 € -> Sofortige Betriebsausgabe

So erfassen Sie:

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Auflösung des IAB wegen Investition (ohne Kfz)

Ein Unternehmen kauft im Juni einen Computer für brutto 3.570,00 €. Für diesen Computer wurde bereits im Jahr 2007 ein IAB von 40 % (= 1.200,00 €) gebildet. Der Computer wird linear mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden.

Nebenrechnung:

Anschafftungskosten netto 3.000,00 € – Investitionsabzugsbetrag 1.200,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 1.800,00 €

Nutzungsdauer sind 3 Jahre 1.800,00 € : 3 Jahre = Jahres-AfA 600,00 €

AfA im Jahr der Anschaffung 600,00 € x 7/12 = Anteilige Jahres-AfA für 7 Monate 350,00 €

So erfassen Sie:

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Auflösung des IAB wegen Investition (für Kfz)

Ein Unternehm er kauft im Juni den Firmen-PKW für brutto 23.800,00 €. Für diesen PKW ist ein IAB von 40 % (=8.000,00 €) gebildet wurden. Der PKW wird linear mit einer Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben. Ein Fahrtenbuch wird geführt. Die private Nutzung liegt unter 10 %.

Nebenrechnung:

Anschaffungskosten netto 20.000,00 € – Investitionsabzugsbetrag 8.000,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 12.000,00 €

Nutzungsdauer sind 3 Jahre 12.000,00 € : 6 Jahre
= Jahres-AfA 2.000,00 €

AfA im Jahr der Anschaffung 2.000,00 € x 7/12 =
Anteilige Jahres-AfA für 7 Monate 1.160,00 €

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Auflösung des IAB wegen Investition (150 € < gekürzte AK < 1.000 €)

Ein Unternehmer kauft einen Computer für netto 2.000,00 €. Für diesen Computer wurde ein IAB von 40 % (= 800,00 €) gebildet. Der Computer wird linear mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden.

Nebenrechnung:
Anschafftungskosten netto 2.000,00 € – Investitionsabzugsbetrag 800,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 1.200,00 € -> Sammelposten bilden

Nutzungsdauer sind dann nach
§ 6 (2a) EStG 5 Jahre 1.200,00 € : 5 Jahre =
Jahres-AfA 240,00 €

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Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG

Auflösung des IAB bei unterbliebener Investition

**Ein Unternehmer hat im Jahr 2007 einen Investionsabzugsbetrag i. H. v. 13.000,00 € gebildet. Dieser sollte für die Anschaffung eines neuen Firmen-PKWs (zu mehr als 90 % betrieblich genutzt) dienen. Den PKW hat er bis zum 31.12.2010 nicht angeschafft.
In 2011 erhält er einen berichtigten Bescheid für 2007 mit einer Steuernachzahlung i.H. v. ca 4.000,00 € und zusätzlich festgesetzte Zinsen i.H. v. ca. 560,00 €.

Nebenrechnung für die Zinsen auf die Steuernachzahlung (Gesetzesvorlage § 233a AO und § 238 AO)

Beginn des Zinslaufes:

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Innergemeinschaftlicher Erwerb - Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb - § 4b Nr. 4 UStG

Ein Unternehmer erwirbt Kleidung im Wert von netto 5 .000,00 € von einem polnischen Unternehmer. Die Kleidung wird von dem deutschen Unternehmer weiter an ein Unternehmen im Drittland verkauft.

Tipp:
Der Betrag wird in der auf der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 91 auf der ausgewiesen, da der innergemeinschaftliche Erwerbnach § 4b UStG steuerfrei ist. Der Betrag wird in der auf der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 91 auf der ausgewiesen, da der innergemeinschaftliche Erwerbnach § 4b UStG steuerfrei ist.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungseingang
  1. Zahlung

    zu 1. Rechnungseingang

    SKR 03 3550 / 70000
    SKR 04 5550 / 70000

    steuerfreier Innergemeinschaftlicher Erwerb / Kreditor

    Zu 2. Zahlung

    SKR 03 70000 / 1200
    SKR 04 70000 / 1800

    Kreditor / Bank

     

Innergemeinschaftlicher Erwerb - Steuerpflichtige Lieferungen - Lieferschwelle nicht überschritten

Ein Unternehmer versendet Möbel im Wert von brutto 2.380,00 € an eine österreichische Privatperson. Der deutsche Unternehmer hat die Lieferschwelle in Österreich nicht überschritten.

Hinweis:
Da die Lieferschwelle nach Österreich im Vorjahr nicht überschritten wurde und voraussichtlich im laufenden Jahr auch nicht überschritten wird, muss der Steuersatz des Ursprungslandes (in diesem Fall Deutschland) angesetzt werden.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungsausgang

    zu 1. Rechnungsausgang

    SKR 03 10000 / 8315
    SKR 04 10000 / 4315

    Debitor / Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU Lieferung 19% USt

     

Innergemeinschaftlicher Erwerb Steuerfreie Lieferungen

Ein Unternehmer liefert Möbel im Wert von 19.500,00 € an einen Französischen Unternehmer.

Tipp:
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Waren muss der Nachweis, dass die Geschäftspartner Unternehmer sind erbracht werden. Deshalb muss die USt-IdNr. beider Unternehmer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Auf der Rechnung muss ein Vermerk sein, dass es sich bei der Lieferung um eine „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ handelt.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungsausgang

    zu 1. Rechnungsausgang

    SKR 03 10000 / 8125
    SKR 04 10000 / 4125

    Debitor / Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1 b UStG

     

Investitionsabzugsbetrag § 7g EstG

Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

  • der Investionsabzugsbetrag löst den Ansparabschreibung ab
  • Gewinn mindert / erhöt sich außerbilanziell
  • IAB kann in Anspruch genommen werden, wenn sich daraus ein Verlust ergibt
  • gebrauchte Investionsgüter sind begünstigt
  • Das Wirtschaftsgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
  • IAB kann für voraussichtlich anzuschaffende Wirtschaftsgüter abgezogen werden
  • der IAB beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen AK / HK des Wirtschaftsgutes
  • die tatsächlichen AK / HK werden um bis zu 40 % gekürzt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für die AfA entsprechend verringert
  • Summe der in Anspruch genommen IABs darf pro Betrieb 200.000 € nicht übersteigen
  • Sollte die Investition nicht erfolgen, wird auf Gewinnzuschläge verzichtet, dafür werden die Jahre in dem er in anspruchgenommen wird rückwirkend korrigiert.

Lieferung von Neufahrzeugen an Unternehmer mit USt-IdNr.

Ein Unternehmer liefert ein Neufahrzeug im Wert von 30.000,00 € an einen österreichischen Unternehmer, der eine USt-IdNr. vorweisen kann.

Tipp:
Lieferungen von Neufahrzeugen werden generell im Bestimmungsland (hier Österreich) umsatzsteuerlich belastet. Weist der Abnehmer des Fahrzeuges eine USt-IdNr. vor, so wird der Geschäftsvorfall wie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt.

So erfassen Sie:

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Lieferung von Neufahrzeugen an Privatpersonen ohne USt-IdNr.

Ein Unternehmer liefert ein Neufahrzeug im Wert von 35.000,00 € an eine österreichische Privatperson.

Tipp
Weist der Abnehmer des Fahrzeuges keine USt-IdNr. vor, so kann trotzdem steuerfrei geliefert Die Lieferung von Neufahrzeugen in ein anderes Mitgliedsland an Abnehmer ohne USt-IdNr. ist in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl gesondert ausgewiesen werden.

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