
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuer – beratungskosten als Sonderausgaben ab 2006 verfassungsgemäß ist.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.1.2008, 10 K 103/07
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Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006 S. 2878, BStBl I 2007 S. 28) wurde mit § 37b EStG eine Regelung in das Einkommensteuergesetz eingefügt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal zu übernehmen und abzuführen.
Hierzu einige Details:
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Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche
- von Gesundheitsförderung, über die
- Bekämpfung von Steuerstraftaten oder
- extremistischen Vereinen bis hin zur
- Eigenheimzulage und
Das Muster der Lohnsteuerkarte 2009 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuerge-setzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2009 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:
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Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuer – beratungskosten als Sonderausgaben ab 2006 verfassungsgemäß ist.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.1.2008, 10 K 103/07
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Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 wurde mit Wirkung zum 1.1.2006 der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Steuerberatungskosten sind deshalb nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben zur Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Bereichen Betriebsausgaben, Werbungskosten oder private Lebensführung geäußert (BMF, Schreiben v. 21.12.2007, IV B 2 – S 2144/07/0002).
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