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Rubrik: Arbeitnehmer

Reform des ehelichen Güterrechts

Der Deutsche Bundestag hat den vorgeschlagenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sollen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung sorgen und zum 1.9.2009 in Kraft treten.

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Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer

Ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen erhalten in Zukunft dieselben steuerlichen Privilegien wie Übungsleiter. Für sie gilt deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2.100 €. Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwillige Betreuer will der Gesetzgeber nicht nur signalisieren, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegenwirken.

 

Änderung bei der Sozialversicherungspflicht bei Freistellung von der Arbeit

Der bisherige Grundsatz, ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehe nur dann, wenn ein Arbeitnehmer seine Beschäftigung auch tatsächlich ausübt und dafür entlohnt wird, gilt nicht mehr. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte bereits im Jahre 2008 in zwei Urteilen entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Anordnung bei Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt wird, auch während der Freistellung von der Arbeit gesetzlich versicherungspflichtig bleibt, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

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Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Zum Arbeitslohn zählt der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 23.4.2009 auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Privatnutzung, und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die private Nutzung des Pkw im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet worden ist. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht.

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Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld wird den Arbeitnehmern ohne Abzüge – wie Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge – ausbezahlt. Allerdings unterliegt es sowie weitere Lohnersatzleistungen, wie z. B. das Arbeitslosengeld I, das Krankengeld oder das Übergangsgeld, dem Progressionsvorbehalt.

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Verfassungsbeschwerde gegen Entfall des Kindergeldes durch den sog. „Fallbeileffekt“ abgewiesen

Ein Kind wird beim Anspruch auf Kindergeld nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. Wird dieser Betrag auch nur um einen Euro überschritten, entfällt das gesamte Kindergeld.

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Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Eltern dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, um eine Erhöhung des Elterngeldes zu erzielen. Das Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Be¬rechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind u. a. die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 % des so ermittelten Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich.

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Aufwendungen für Erststudium

Seit dem 1.1.2004 können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für das Erststudium nur noch im Rahmen ihrer beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr steuerlich geltend machen. Berücksichtigungsfähig sind z. B. Schul- und Studiengebühren, Aufwendungen für Fahrten, Fachbücher und für ein häusliches Arbeitszimmer, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer auswärtigen Unterbringung oder Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung.

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Änderung der Rechtsprechung bei doppelter Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 5.3.2009 seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort geändert. Zu den Werbungskosten gehören auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Bisher verneinte die Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und dann von einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging.

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Ein Arbeitnehmer – auch GmbH-Geschäftsführer – kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehen. Ein uneingeschränkter Abzug ist nur zulässig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Häusliches Arbeitszimmer ist das häusliche Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher und verwaltungstechnischer Arbeiten dient.

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Bürgerentlastungsgesetz

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 1.1.2010 besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können entgegen dem ersten Gesetzentwurf – innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge – weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Werden die Kinder privat abgesichert, wird dies künftig auch besser steuerlich berücksichtigt. So besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für privat versicherte Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, vollständig abzusetzen.

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Steuerliche Behandlung des Elterngeldes

Das einem betreuenden Elternteil zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 % seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 €. Der Mindestbetrag, der auch an vor der Geburt nicht erwerbstätige Elternteile gezahlt wird, beträgt 300 € monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Mindestbetrag um jeweils 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch 75 €. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf bis zu 14 Monatsbeträge. Auf Antrag werden die einer Person monatlich zustehenden Beträge halbiert und über den doppelten Zeitraum ausgezahlt.

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Vermächtnis und Schenkung von Geld an das volljährige Kind kann kindergeldschädlich sein

Ein volljähriges Kind wird für den Kindergeldanspruch nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 € im Kalenderjahr hat. Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Insoweit sind auch laufende oder einmalige Geldzuwendungen von dritter Seite, also z. B. den Großeltern, die den Unterhaltsbedarf des Kindes decken oder die Berufsausbildung sichern und damit die Eltern bei ihren Unterhaltsleistungen entlasten sollen, grundsätzlich als Bezüge zu erfassen.

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Einspruchsverfahren beim Soli-Zuschlag können jetzt wieder ruhen

Mit Beschluss vom 11.2.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.6.2006 gerichtete Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

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„Ich hab da mal eine Frage“ – telefonische Auskünfte können gefährlich sein

Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen. Der steuerliche Auskunftsvertrag ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 18.12.2008 einem beschränkten Mandat gleich zu achten. Ein Steuerberater, dem lediglich ein eingeschränktes Mandat erteilt ist, muss den Mandanten auch vor außerhalb seines Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich sind, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Auftraggeber der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist.

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Unfallkosten jetzt wieder steuerlich absetzbar

Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte bei 0,30 € je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.

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Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen auf die Rente

Einkünfte aus dem Betrieb von Solarstromanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieben gelten, sind voll anrechnungsfähige Beträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente.

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