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Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Zum Arbeitslohn zählt der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 23.4.2009 auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Privatnutzung, und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die private Nutzung des Pkw im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet worden ist. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht.

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Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde über 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner einen Blumenstrauß der für 45,00 € brutto.

Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b13,50 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag0,74 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern)0,95 €
Summe15,19 €

So erfassen Sie:

  1. Geschenk
  2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld wird den Arbeitnehmern ohne Abzüge – wie Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge – ausbezahlt. Allerdings unterliegt es sowie weitere Lohnersatzleistungen, wie z. B. das Arbeitslosengeld I, das Krankengeld oder das Übergangsgeld, dem Progressionsvorbehalt.

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Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner ein Blumenstrauß für 25,90 € brutto.

Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b7,77 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag0,43 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern)0,54 €
Summe8,74 €

So erfassen Sie:

  1. Geschenk
  2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Geschenke

Geschenke an Arbeitnehmer mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer macht einem langjährigen Mitarbeiter ein Geschenk in Höhe von 500,00 €.

Hinweis zur Sozialversicherung:Die Geschenke an Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig.

Nebenrechnung:
Geschenk (brutto) 30 % pauschale Lohnsteuer nach § 37 b 150,00 €
Lohnsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag 8,25 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern) 10,50 €
Summe 168,75 €

So erfassen Sie:

  1. Buchung des Geschenks
  2. Steuerliche Verbindlichkeit
  1. Zahlung an das Finanzamt Den ganzen Beitrag lesen »

     

Verfassungsbeschwerde gegen Entfall des Kindergeldes durch den sog. „Fallbeileffekt“ abgewiesen

Ein Kind wird beim Anspruch auf Kindergeld nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. Wird dieser Betrag auch nur um einen Euro überschritten, entfällt das gesamte Kindergeld.

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Drittland

Einfuhr aus dem Drittland

Ein Unternehmer Bestellt Waren aus China Warenwert von netto 100.000,00 €. Die Transportversicherung bis zur EU-Grenze beträgt 1.000,00 €. Der Zollsatz beträgt 10 %.

Nebenrechnung:
Berechnung des Zollbetrages: (100.000,00 + 1.000,00) x 10 % =10.100 ,00 €
Berechnung der Einfuhr-Umsatzsteuer: (100.000,00 + 1.000,00 + 10.100,00) x 19 % = 21.109,00 €

So erfassen Sie:

  1. Wareneingang
  2. Transportversicherung
  3. Zollgebühren
  4. Einfuhrumsatzsteuer
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Eltern dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, um eine Erhöhung des Elterngeldes zu erzielen. Das Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Be¬rechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind u. a. die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 % des so ermittelten Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich.

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Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG

Auflösung des IAB wegen Investition (gekürzte AK < 150 €)

**Ein Unternehmen kauft in 2010 gebrauchte Büroeinrichtung von einem Privatmann für 230,00 €.
Dafür wurde bereits im Jahr 2008 ein IAB von 40 % (=92,00 €) in Anspruch genommen.**

Nebenrechnung:
Anschaffungskosten netto 230,00 € – Investitionsabzugsbetrag 92,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 138,00 € -> Sofortige Betriebsausgabe

So erfassen Sie:

  1. Kauf der Büoeinrichtung auf Rechnung o Vorsteuer
  2. Gewinnerhöhende Auflösung des IAB (außerbilanziell)
  3. Kürzung der Anschaffungskosten
  4. Umbuchung von Sammelposten auf Betriebsausgabe
  1. Zahlung der Rechnung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz „zertifizierter Finanzplaner (FH)“ führen

Dies hat jetzt der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit im Berufungsverfahren ein Urteil des Landgerichts – Kammer für Steuerberatersachen – aus Freiburg vom Januar 2008 bestätigt.

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Aufwendungen für Erststudium

Seit dem 1.1.2004 können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für das Erststudium nur noch im Rahmen ihrer beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr steuerlich geltend machen. Berücksichtigungsfähig sind z. B. Schul- und Studiengebühren, Aufwendungen für Fahrten, Fachbücher und für ein häusliches Arbeitszimmer, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer auswärtigen Unterbringung oder Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung.

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Gewerbesteuer § 4 Abs. 5b EStG

Ein Unternehmen erhält einen Bescheid für die Gewerbesteuer 2007 mit einer Nachzahlung i.H.v. 2.150,00 € und für die Gewerbesteuer 2008 mit einer Nachzahlung i.H.v. 3.100,00 €. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen auf vierteljährlich 850,00 € angepasst. Die nächste Vorauszahlung ist am 10.07.09 fällig. Für das Jahr 2007 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.180,00 € gebildet und für das Jahr 2008 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.120,00 € gebildet.

Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG sind Gewerbesteuerzahlungen für Erhebungszeiträume bis 31.12.2007 noch als Betriebsausgabe abziehbar, erst danach nicht mehr.

So erfassen Sie:

  1. Nachzahlung für 2007
  2. Nachzahlung für 2008
  3. Auflösung der Rückstellung für 2007
  4. Auflösung der Rückstellung für 2008
  1. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009 Den ganzen Beitrag lesen »

     

Änderung der Rechtsprechung bei doppelter Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 5.3.2009 seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort geändert. Zu den Werbungskosten gehören auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Bisher verneinte die Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und dann von einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging.

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Aufwendungen für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen

Mit Urteil vom 30.4.2009 kam der Bundesfinanzhof zu dem Entschluss, dass eine Veranstaltung des Arbeitgebers, die sowohl betriebliche als auch gesellschaftliche Bestandteile enthält, in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil als Lohnzuwendung zu behandeln ist, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers insgesamt mehr als 110 € je Arbeitnehmer betragen haben.

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Privat genutzte Geschenke

Ein Unternehmer schenkt einem Freund eine Flasche Wein für 20,00 € brutto.

So erfassen Sie:

  1. Geschenk an einen Freund Den ganzen Beitrag lesen »

     

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Ein Arbeitnehmer – auch GmbH-Geschäftsführer – kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehen. Ein uneingeschränkter Abzug ist nur zulässig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Häusliches Arbeitszimmer ist das häusliche Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher und verwaltungstechnischer Arbeiten dient.

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Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet (sog. Istversteuerung). Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde auch das Umsatzsteuergesetz geändert.

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