Unentgeltliche Wertabgaben
Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung
Eine Schneiderin schneidert einer Freundin ein Kleid unentgeltlich. Normalerweise verlangt sie hierfür 150,00 € netto.
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Eine Schneiderin schneidert einer Freundin ein Kleid unentgeltlich. Normalerweise verlangt sie hierfür 150,00 € netto.
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Ein Büroschrank wird am 02.12.2008 angeschafft und kostet brutto 1.190,00 €. Der Büroschrank wird zu 100 % betrieblich genutzt.
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Ein deutscher Steuerberater erbringt eine umsatzsteuerliche Beratungsleistung für einen österreichischen Unternehmer für 3 .000,00 €. Der österreichische Unternehmer weist sich mit einer USt-Identifikationsnummer aus.
Tipp
In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b UStG.
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Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) errichtet ein Gebäude und beauftragt einen Tischler (Leistungserbringer) zum Einbau von Fenstern und Türen. Dafür stellt er eine Rechnung in Höhe von 60.000,00 €.
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Ein Installateuer (Leistungserbringer) schickt dem Bauunternehmer (Leistungsempfänger) für seine erbrachte Leistung eine Rechnung und gewährt 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag i.H.v. 3.000,00 € bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen.
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Für die Errichtung eines Gebäudes hat ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) eine Spezialfirma (Leistungserbringer) für Installationsarbeiten beauftragt. Die Spezialfirma erhält eine Anzahlung über 35.000,00 €. Die Schlussrechnung beträgt 55.000,00 €. Die Restzahlung erfolgt 2 Monate später.
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Ein deutsche Unternehmer versteigert seine Waren über eBay. Er hat sich bei eBay als gewerbliches Mitglied registriert. Er erhält von einem deutschen Unternehmer 3.500,00 € für seine Waren. Nach den erfolgreichen Auktionen bekommt der deutsche Unternehmer von eBay eine Nettorechnung über 2.000,00 €.
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Heizung eines Bauunternehmers (Leistungsempfängers) muss repariert werden. Das beauftragte Unternehmen (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 2.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer abziehen. Der Leistungsempfänger zahlt die Rechnung sofort.
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Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt Malerarbeiten für sein Privathaus in Auftrag. Der Maler (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 4.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer nicht abziehen. Der Bauunternehmer zahlt bar.
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Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt die Lieferung und Montage einer Heizungsanlage in Auftrag. Der Installateur (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 20.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer abziehen. Der Leistungsempfänger zahlt die Rechnung noch im selben Jahr.
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Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) beauftragt einen Subunternehmer zur Errichtung eines Schuppens. Hierfür ist eine Anzahlung von 2.000,00 € zu leisten. Der Leistungsempfänger zieht sich die Vorsteuer.
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Ein Installateur (Leistungserbringer) stellt an den Bauunternehmer (Leistungsempfänger) eine Rechnung über 11.000,00 € und gewährt 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer abziehen.
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Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) kauft eine Klimaanlage und lässt diese installieren. Der Installateur (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 35.000,00 €. Der Leistungsempfänger zieht die Vorsteuer.
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Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt die Lieferung und Montage einer Heizungsanlage bei einem im Ausland ansässigen Unternehmer in Auftrag. Der ausländische Installateur (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 30.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer nicht abziehen. Der Leistungsempfänger zahlt die Rechnung noch im selben Jahr.
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Ein Unternehmer kauft für 30.000 € netto. Die Zahlung erfolgt mit Abzug von 3 % Skonto.
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Ein Unternehmer kauft Waren. Nach der fünften Bestellung erhält er einen Treuerabatt von 5 % i. H. v. 1.000,00 € netto. Die Rabatt-Gutschrift wird überwiesen.
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Unternehmer kauft Waren 10.000 € netto. Die Lieferung weist Mängel auf. Daraufhin erhält der Unternehmer einen Preisnachlass i.H.v. 10 %.
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