Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) war Gegenstand einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
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Ein illegales Beschäftigungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ohne dass ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Es genügt etwa, wenn der Arbeitgeber seiner Meldepflicht oder seiner Pflicht zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht nachgekommen ist.
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Seit dem Kalenderjahr 2000 müssen Arbeitnehmer die Vorteile aus der privaten Nutzung von „betrieblichen“ Telekommunikationsgeräten und Personalcomputern (Handy/Laptop) nicht versteuern. Die steuerlichen Vorteile können von allen Arbeitnehmern – also auch GmbH-Geschäftsführern oder geringfügig Beschäftigten – in Anspruch genommen werden.
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Urteile IV/2009
| Titel |
Fundstelle |
| Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahres-wechsel 2009/2010 |
Eigener Beitrag |
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| Arbeitgeber ab 1.1.2010 zur elektronischen Übermittlung von Entgeltabrechnungen verpflichtet |
Vorschlag Herr Buggisch, StB, Kanzlei Schiffmann und Schiffmann, Kolbermoor |
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| Pflicht zur Angabe innergemeinschaftlicher sonstiger Leistungen in der Zusammenfassenden Meldung ab dem 1.1.2010 |
BZSt Pressemitteilung |
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| Aufwendungen für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung sind als Werbungskosten abziehbar |
BFH-PM Nr. 87 v. 16.9.2009 – BFH-Urt. v. 18.6.2009 – VI R 14/07, FG Niedersachsen Az. 1 K 405/05 |
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| Steuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungskosten des Arbeitgebers |
OFD Rheinland Verf. v. 28.7.2009 – S 2332 – 1014 – St 212 |
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| Bundesfinanzhof äußert ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer |
BFH-PM Nr. 88 v. 16.9.2009, BFH-Beschl. v. 25.8.2009 – VI B 69/09 |
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| Kein Halbabzugsverbot bei Veräußerungs- und Aufgabeverlusten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften |
Vorschlag Herr Buggisch, StB, Kanzlei Schiffmann & Schiffmann, Kolbermoor, BFH-PM Nr. 80 v. 2.9.2009, BFH-Urt. v. 25.6.2009 – IX R 42/08 |
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| Regelungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nunmehr endgültig abgeschlossen |
BMF-PM v. 5.8.2009, BR-PM Nr. 156/2009 v. 18.9.2009 |
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| Private Nutzung betrieblicher Handys und Laptops durch Arbeitnehmer anstelle Gehaltserhöhung |
Vorschlag Herr Kessler, StB, Dießen, § 3 Nr. 45 EStG |
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| Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen |
OFD Rheinl., Verf. v. 9.3.2009 – S 2130 – 2009/0001 – St 142, OFD Karlsruhe, Verf. v. 28.1.2009 – S 7104, BFH-PM Nr. 29 v. 1.4.2009, BFH-Urt. v. 18.12.2008 – V R 80/07, BMF-Schr. v. 1.4.2009 – IV B 8 – S 7124/07/10002, NWB direkt Nr. 34 v. 17.8.2009 S. 884 |
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| Steuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungskosten des Arbeitgebers |
OFD Rheinland Verf. v. 28.7.2009 – S 2332 – 1014 – St 212 |
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| Zusammentreffen mehrerer Minijobs |
Eigener Beitrag |
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| Auswirkungen von Entgeltnachzahlungen auf Minijobs |
Minijob-Newsletter 3/09 v. 7.7.2009, DB 28/29, 2009 |
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| Weihnachtsgeld – gegenteilige betriebliche Übung |
BAG-Urt. v. 18.3.2009 – 10 AZR 281/08 |
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| Betriebsbedingte Kündigungen wegen Auftragsmangel nicht immer möglich |
Eigener Beitrag |
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| Illegales Beschäftigungsverhältnis – Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen |
LSG Rheinland-Pfalz, PM v. 31.8.2009, LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 29.7.2009 – L 6 R 105/09 |
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Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhalten, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu leisten, unterliegen in Zukunft strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten über diese Geschäfte. Das legten bereits Bundestag und Bundesrat mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz fest, das im Juli 2009 verabschiedet wurde.
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Nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren (seit 2009 Teileinkünfteverfahren) sind Erträge und auch Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nur zur Hälfte steuerpflichtig. Wird demnach nur eine Hälfte steuerlich berücksichtigt, ist die jeweils andere Hälfte der Einnahmen steuerfrei und der Gesellschafter kann die hiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben auch nur zur Hälfte absetzen. Die Frage, wie Veräußerungsverluste zu behandeln sind, wenn keine Einnahmen anfallen, war in der Praxis höchst umstritten.
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Ein Unternehmer erwirbt Kleidung im Wert von netto 5 .000,00 € von einem polnischen Unternehmer. Die Kleidung wird von dem deutschen Unternehmer weiter an ein Unternehmen im Drittland verkauft.
Tipp:
Der Betrag wird in der auf der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 91 auf der ausgewiesen, da der innergemeinschaftliche Erwerbnach § 4b UStG steuerfrei ist. Der Betrag wird in der auf der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 91 auf der ausgewiesen, da der innergemeinschaftliche Erwerbnach § 4b UStG steuerfrei ist.
So erfassen Sie:
- Rechnungseingang
- Zahlung
zu 1. Rechnungseingang
SKR 03 3550 / 70000
SKR 04 5550 / 70000
steuerfreier Innergemeinschaftlicher Erwerb / Kreditor
Zu 2. Zahlung
SKR 03 70000 / 1200
SKR 04 70000 / 1800
Kreditor / Bank
Ein Unternehmer versendet Möbel im Wert von brutto 2.380,00 € an eine österreichische Privatperson. Der deutsche Unternehmer hat die Lieferschwelle in Österreich nicht überschritten.
Hinweis:
Da die Lieferschwelle nach Österreich im Vorjahr nicht überschritten wurde und voraussichtlich im laufenden Jahr auch nicht überschritten wird, muss der Steuersatz des Ursprungslandes (in diesem Fall Deutschland) angesetzt werden.
So erfassen Sie:
- Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10000 / 8315
SKR 04 10000 / 4315
Debitor / Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU Lieferung 19% USt
Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Kosten für ein Arbeitszimmer von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind nach dieser Regelung nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig.
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Ein Unternehmer liefert Möbel im Wert von 19.500,00 € an einen Französischen Unternehmer.
Tipp:
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Waren muss der Nachweis, dass die Geschäftspartner Unternehmer sind erbracht werden. Deshalb muss die USt-IdNr. beider Unternehmer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Auf der Rechnung muss ein Vermerk sein, dass es sich bei der Lieferung um eine „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ handelt.
So erfassen Sie:
- Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10000 / 8125
SKR 04 10000 / 4125
Debitor / Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1 b UStG
Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies gilt auch bei Bildungsmaßnahmen fremder Unternehmer, die für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden.
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Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- der Investionsabzugsbetrag löst den Ansparabschreibung ab
- Gewinn mindert / erhöt sich außerbilanziell
- IAB kann in Anspruch genommen werden, wenn sich daraus ein Verlust ergibt
- gebrauchte Investionsgüter sind begünstigt
- Das Wirtschaftsgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
- IAB kann für voraussichtlich anzuschaffende Wirtschaftsgüter abgezogen werden
- der IAB beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen AK / HK des Wirtschaftsgutes
- die tatsächlichen AK / HK werden um bis zu 40 % gekürzt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für die AfA entsprechend verringert
- Summe der in Anspruch genommen IABs darf pro Betrieb 200.000 € nicht übersteigen
- Sollte die Investition nicht erfolgen, wird auf Gewinnzuschläge verzichtet, dafür werden die Jahre in dem er in anspruchgenommen wird rückwirkend korrigiert.
Das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen steht der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Entscheidungen vom 18.6.2009 festgestellt.
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Ab dem 1.1.2010 sind Unternehmer verpflichtet, in ihrer Zusammenfassenden Meldung (ZM) auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten umsatzsteuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, anzugeben.
In der ab dem 1.1.2010 geltenden Fassung des Umsatzsteuergesetzes sind für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte gesonderte Angaben in der ZM zu machen.
Ist ein Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM trotz der vorhergehenden Erinnerung und Androhung eines Zwangsgeldes nicht nachgekommen, so kann vom Bundeszentralamt für Steuern ein Zwangsgeld festgesetzt werden, um den Unternehmer zur Einhaltung seiner Mitwirkungspflicht zu zwingen.
Ein Unternehmer liefert ein Neufahrzeug im Wert von 30.000,00 € an einen österreichischen Unternehmer, der eine USt-IdNr. vorweisen kann.
Tipp:
Lieferungen von Neufahrzeugen werden generell im Bestimmungsland (hier Österreich) umsatzsteuerlich belastet. Weist der Abnehmer des Fahrzeuges eine USt-IdNr. vor, so wird der Geschäftsvorfall wie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt.
So erfassen Sie:
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Durch das ELENA-Verfahrensgesetz müssen alle Arbeitgeber ab dem 1.1.2010 für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle der Sozialversicherungsträger abgeben. Dies gilt auch für Monate, in denen Entgelt nicht gezahlt wird, das Arbeits- oder Dienstverhältnis aber weiter besteht.
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt wurden und dass sein Auskunftsrecht gegenüber der ZSS besteht. In welcher Form dies geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Folgender Text erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen: „Wir sind seit 1.1.2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. ELENA regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen.“
Ein Unternehmer liefert ein Neufahrzeug im Wert von 35.000,00 € an eine österreichische Privatperson.
Tipp
Weist der Abnehmer des Fahrzeuges keine USt-IdNr. vor, so kann trotzdem steuerfrei geliefert Die Lieferung von Neufahrzeugen in ein anderes Mitgliedsland an Abnehmer ohne USt-IdNr. ist in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl gesondert ausgewiesen werden.
So erfassen Sie:
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