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Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Dresden, Chemnitz & Sachsen Anhalt

Geduld

Talent ist nur große Geduld. Anatole France

 

Erfolg

Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeit hat, die im Moment gefragt ist. Henry Ford

 

„Pendlerpauschale“ verfassungswidrig:

pkw

Pendlerpauschale verfassungswidrig: BFH ruft das BVerfG an Neuregelung ab 2007. Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.

BFH, Beschlüsse v. 10.1.2008, VI R 17/07 und VI R 27/07,

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Keine Abgeltung von Fahrten zur Erzielung von anderen Einkünften mittels 1%-Regel

1% regelung

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch für Fahrten zu anderen Arbeitgebern nutzt, muss er den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung versteuern. Die 1%-Regel gilt für diese Fahrten nicht.

Niedersächsisches FG, Urteil v. 28.6.2007, 11 K 502/06

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Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbetrag

Ab 2007 können Unternehmer für zukünftige Investitionen in NEUE und GEBRAUCHTE abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.

Vorteil:

  • der Höchstbetrag der Inanspruchnahme wird von 154.000 € auf 200.000 €
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt
  • der Investitionsabzugsbetrag wird erfolgsneutral auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes übertragen werden
  • für die Sonderabschreibung ist eine vorherige Inanspruchnahme eines Investitionsbetrages nicht notwendig
  • keine Verzinsung von 6 %

Nachteil:

  • um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zukönnen ist eine „Zwangsinvestition“ notwendig, d. h. eine Steuerbegünstigung tritt nur noch für eine tatsächliche Investition ein.
  • die Anzahl Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, durch Unternehmen, wird sich verringern.
  • der Steuerberater kann dadurch sehr spät (Oktober/November) die Steuererklärung erst erstellen, damit der Investitionsabzugsbetrag im Folgejahr berücksichtigt wird.
  • Rückwirkende Gewinnerhöhung wird mit Steuerbescheid (§ 233a AO) und nicht mehr in der Buchhaltung verzinst. Den ganzen Beitrag lesen »

     

Steuerberatungskosten ab 2006 Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist verfassungsgemäß

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuer – beratungskosten als Sonderausgaben ab 2006 verfassungsgemäß ist.

Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.1.2008, 10 K 103/07

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Abzugsbeschränkung von Steuerberatungskosten

Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 wurde mit Wirkung zum 1.1.2006 der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Steuerberatungskosten sind deshalb nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben zur Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Bereichen Betriebsausgaben, Werbungskosten oder private Lebensführung geäußert (BMF, Schreiben v. 21.12.2007, IV B 2 – S 2144/07/0002).

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Einschränkungen beim Sofortabzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Alle Steuerpflichtigen konnten unabhängig von der Einkunftsart den Sofortabzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Anspruch nehmen, wenn er nicht mehr als 410 EUR (Nettobetrag) betragen hat.

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 regelt den Sofortabzug neu. Dort wird zwischen privaten Überschusseinkünften und den Gewinneinkünften unterschieden.

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Ansparabschreibung bis 31.12.2006

ansparrücklage

Das Finanzamt erkennt eine Ansparabschreibungen an, wenn Sie bestimmte Grundsätze beachten.Wenn der Unternehmer eine Ansparabschreibung bildet, bucht er den Betrag der Ansparabschreibung als Aufwand. Den Betrag der Rücklage bucht er auf das Konto “Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen)” – in ein Aufwandskonto. Das Gegenkonto, das er in diesem Zusammenhang verwenden muss, ist das Konto “Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 7g Abs. 3 u. 7 EStG” – in ein Passivkonto.

Welche Unternehmen dürfen Rücklage bilden

Unternehmen, die bilanzieren, sind nur dann eine Rücklage bilden, wenn ihr Betriebsvermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das dem Jahr der Rücklagenbildung vorangeht, den Grenzwert von 204 517 € nicht übersteigt.

Überschreiten Sie im Folgejahr den Grenzwert von 204 517 €, muss die im zurückliegenden Jahr gebildete Ansparabschreibung deshalb nicht aufgelöst werden.

Quelle: Randnummer 14 des BMF-Schreibens vom 25.2.2004

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Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit , Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.

Auch als Selbständiger haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Für solche “Jungunternehmer” rückt die Buchhaltung in den Vordergrund.

Um über Ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und den Anspruch der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entscheiden zu können, ist es erforderlich, dass Sie den Vordruck Anlage EKS ausfüllen. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Wie jeder Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen auch Sie als Selbständiger alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beenden oder zu verringern. (Gebot des Forderns, § 2 SGB II)

Beachten Sie, dass es ab dem 01.01.2008 bei der Berechnung Ihres Einkommens nicht mehr auf den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn im Kalenderjahr ankommt. Vielmehr erfolgt die Einkommensermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum. Das monatlich zu berücksichtigende „Bruttoeinkommen“ ermittelt sich demnach grundsätzlich nach den im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich der tatsächlich notwendigen Ausgaben.

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Ärzte

Hoffnung und Freude sind die besten Ärzte. Wilhelm Raabe

 

Gewinn

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sonderen Gewinn Joseph Joubert

 

Zentraler Betriebsnummernservice

Ab dem 01.01.2008 werden die Betriebsnummernstellen der Arbeitsagenturen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Zentralen Betriebsnummernservice in Saarbrückenabgelöst. Seit 01.01.2008 ist der Betriensnummernservice bundesweit für alle:

  • Vergaben
  • Änderungen
  • Schließungen und

Handelsvertreter

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Erlöse maximieren + Aufwand reduzieren = Gewinn optimieren! – das ist unsere Maxime für Sie. Unter diesem Motto, Ihre Erlöse zu maximieren, Lohnkosten zu reduzieren und Zeit zu finden, Ihren Gewinn zu optimieren sehen wir unsere Arbeit für Sie als Handelsvertreter.

Ein Service für Büromanagement und zur erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle aus einer Hand optimiert Ihre Effektivität. Ordnung, System und Überblick sowie professionelle und zeitnahe Auskunft über alle Ihre Geschäftsvorfälle aus einer Hand ermöglicht Ihnen den freien Rücken, den Sie brauchen, um Ihr Kerngeschäft erfolgreich aufzubauen.

 

Bauwesen, Ingenieure, Architekten

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Die individuelle Planzahl-Erfassung ist für erfolgreiche Unternehmen des Bau- und Ingenieur-Wesens sowie für Architekten nicht mehr wegzudenken.

Ihre Vorteile, wenn Sie Ihre Planzahlen von uns erfassen lassen:

  • Sie erhalten eine wirklich aussagekräftige und leicht lesbare BWA!
  • Wir bieten Ihnen schützendes Insolvenz-Frühwarnsystem.
  • Wir befreien Sie von notwendigem Übel

  • (Belege-Arbeit, FIBU, etc).
  • Wir treffen alle Vorbereitungen für den Jahresabschluss beim Steuerberater.
  • Durch diese gute Aufbereitung Ihrer Dokumente, kann Ihr Steuerberater eine sehr genaue Aussage und Vorausschau Ihrer steuerlichen Situation erstellen.
  • Sie erhalten einen erfahrenen Wegweiser zur Anerkennung Ihrer Dokumente beim Finanzamt.
  • Wir haben jahrelange Erfahrungen im professionellen Umgang mit Behörden.
  • Wir sind Ihr Dolmetscher gegenüber der richtigen Interpretation von Steuer-Texten.

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Ärzte und Pflegedienste

Pflegedienst

Wussten Sie, dass ein Arzt nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein muss, um seinen Arzthelferinnen bzw. seinem medizinischen Fach-Personal 17,25 Prozent mehr Gehalt zu zahlen? Der seit 1.1.2008 neue Gehalts- und Manteltarifvertrag soll Arzthelferinnen und medizinischen Fachleuten die seit 2004 fällige Gehaltserhöhung endlich bescheren. Die Altersversorgung der medizinischen Fachleute bleibt dabei nicht außer acht, sie ist seit 2008 Pflicht.

Der Arzt muss nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein, eine Tücke im Gehaltstarifvertrag besteht darin, dass diese getroffene Vereinbarung noch nicht einmal im Arbeitsvertrag stehen muss und der Anspruch auf Zahlung nach Tarif trotzdem besteht. Die Lohnbuchhaltung kann dafür sorgen, dass Sie über diese, oft noch nicht bewusste, Tücke nicht stolpern.

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Ausstellung von Rechnungen

  Rechnung Kleinbetragsrechnung
     
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens ja ja
2. Name und Anschrift des Empfängers ja nein
3. Liefermenge, Handelsübliche Bezeichnung ja ja
4. Tag der Lieferung ja nein
5. Entgeld ja in einer Summe
6. Steuerbetrag ja nein
7. Steuersatz 19 % oder 7 % ja ja
8. Ausstellungsdatum ja ja
9. Steuernummer oder Ust-IdNr. ja nein
10. Hinweis auf Steuerbefreiung ja ja
11. fortlaufende Rechnungsnummer ja nein

Ihr Weg zur Musterrechnung:—>muster-rechnung.pdf

!Geld!

 

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