Gewinn
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sonderen Gewinn Joseph Joubert
Ab dem 01.01.2008 werden die Betriebsnummernstellen der Arbeitsagenturen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Zentralen Betriebsnummernservice in Saarbrückenabgelöst. Seit 01.01.2008 ist der Betriensnummernservice bundesweit für alle:
zu Betriebsnummern zuständig.
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Erlöse maximieren + Aufwand reduzieren = Gewinn optimieren! – das ist unsere Maxime für Sie. Unter diesem Motto, Ihre Erlöse zu maximieren, Lohnkosten zu reduzieren und Zeit zu finden, Ihren Gewinn zu optimieren sehen wir unsere Arbeit für Sie als Handelsvertreter.
Ein Service für Büromanagement und zur erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle aus einer Hand optimiert Ihre Effektivität. Ordnung, System und Überblick sowie professionelle und zeitnahe Auskunft über alle Ihre Geschäftsvorfälle aus einer Hand ermöglicht Ihnen den freien Rücken, den Sie brauchen, um Ihr Kerngeschäft erfolgreich aufzubauen.
Die individuelle Planzahl-Erfassung ist für erfolgreiche Unternehmen des Bau- und Ingenieur-Wesens sowie für Architekten nicht mehr wegzudenken.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihre Planzahlen von uns erfassen lassen:
Eifrig buchen, nie mehr suchen.
Wussten Sie, dass ein Arzt nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein muss, um seinen Arzthelferinnen bzw. seinem medizinischen Fach-Personal 17,25 Prozent mehr Gehalt zu zahlen? Der seit 1.1.2008 neue Gehalts- und Manteltarifvertrag soll Arzthelferinnen und medizinischen Fachleuten die seit 2004 fällige Gehaltserhöhung endlich bescheren. Die Altersversorgung der medizinischen Fachleute bleibt dabei nicht außer acht, sie ist seit 2008 Pflicht.
Der Arzt muss nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein, eine Tücke im Gehaltstarifvertrag besteht darin, dass diese getroffene Vereinbarung noch nicht einmal im Arbeitsvertrag stehen muss und der Anspruch auf Zahlung nach Tarif trotzdem besteht. Die Lohnbuchhaltung kann dafür sorgen, dass Sie über diese, oft noch nicht bewusste, Tücke nicht stolpern.
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| Rechnung | Kleinbetragsrechnung | |
|---|---|---|
| 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens | ja | ja |
| 2. Name und Anschrift des Empfängers | ja | nein |
| 3. Liefermenge, Handelsübliche Bezeichnung | ja | ja |
| 4. Tag der Lieferung | ja | nein |
| 5. Entgeld | ja | in einer Summe |
| 6. Steuerbetrag | ja | nein |
| 7. Steuersatz 19 % oder 7 % | ja | ja |
| 8. Ausstellungsdatum | ja | ja |
| 9. Steuernummer oder Ust-IdNr. | ja | nein |
| 10. Hinweis auf Steuerbefreiung | ja | ja |
| 11. fortlaufende Rechnungsnummer | ja | nein |
Ihr Weg zur Musterrechnung:—>muster-rechnung.pdf
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Wann der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird Im Regelfall ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, nach denen der Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG verpflichtet ist, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die von ausländischen Unternehmern eine Werklieferung oder eine sonstige Leistung erhalten, sondern seit dem 1.4.2004 auch Subunternehmer im Baugewerbe.
Gemäß § 13 b UStG ist der Leistungsempfänger als Schuldner der Umsatzsteuer verpflichtet, die Umsatzsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen.
| Unternehmer im Ausland | Verkauf durch Sicherungsgeber | Grunderwerbsteuergesetz | Bauleistungen |
|---|---|---|---|
| Werklieferungen, sonstige Leistungen, die von einem Unternehmer ausgeführt werden, der im Ausland ansässig ist |
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens |
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wenn auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet wird |
Werklieferungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung |
| § 13 b Abs. 1 Nr. 1 UStG |
§ 13 b Abs. 1 Nr. 2 UStG |
§ 13 b Abs. 1 Nr. 3 UStG |
§ 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG |
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nur, wenn er selbst Unternehmer ist, der Bauleistungen erbringt.
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Wer Heimarbeiter ist, bestimmt sich nach dem Heimarbeitergesetz. In der Sozialversicherung sind Heimarbeiter Beschäftigte, die in einer eigenen Arbeitsstätte erwerbsmäßig arbeiten, und zwar im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Der einzelne Heimarbeiter arbeitet in persönlicher Abhängigkeit zwecks Erlangung eines Verdienstes und überlässt die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem mittelbaren oder unmittelbaren Auftraggeber. Folglich gelten für Heimarbeiter im vorgenannten Sinne auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen über eine geringfügige Beschäftigung.
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bei manchen ist der Steuer – Trieb ausgeprägter als der Fortpflanzungstrieb.
Wer sich von der Wahrheit nicht besiegen lässt , der wird vom Irrtum besiegt. Augustinus Aurelius
Es gibt keine reine Wahrheit – aber auch ebenso wenig einen reinen Irrtum.Friedrich Hebbel
Oft genügt eine kleine Gehaltserhöhung
und schon kann man sich die letzte Steuererhöhung wieder leisten.
... daß immer wieder neue erfunden werden,
obwohl die Leute schon die alten nicht zahlen wollen.
sind deshalb so klar und eindeutig,
weil sie nicht erst auf einer Konferenz beschlossen wurden.Konrad Adenauer
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