wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber die sog. Entfernungspauschale ab 01.01.2007 neu geregelt. Dies hat auch zur Folge, dass bisher über den Lohn gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (für Entfernungen bis 20 km) ab 2007 lohnsteuer- und versicherungspflichtiger Arbeitslohn werden.
Um dies zu vermeiden empfiehlt es sich, ab Januar 2007 den Angestellten KEINE Fahrtkostenzuschüsse mehr zu gewähren.
Anstelle dieses Zuschusses können Sie Ihren Arbeitnehmern sog. Warengutscheine zuwenden.
Hierbei ist zu beachten, dass der Gutschein
- auf eine bestimmte Ware/Menge/ Anzahl und nicht auf Geldbetrag ausgestellt wird
und
- nur beim Arbeitgeber einzulösen ist
Sofern der Nennwert des einzulösenden Betrages 44 Euro im Monat nicht übersteigt, ist dieser auch nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Quelle: Schünke & Collegen Steuerbertungsgesellschaft mbH
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Hoffnung und Freude sind die besten Ärzte. Wilhelm Raabe
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sonderen Gewinn Joseph Joubert

Der Körperschaftsteuersatz soll von z. Z. 25% auf 15% gesenkt werden. Ziel ist es, die steuerliche Gesamtbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) der Unternehmen unter 30% zu senken.
Ab dem 01.01.2008 werden die Betriebsnummernstellen der Arbeitsagenturen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Zentralen Betriebsnummernservice in Saarbrückenabgelöst. Seit 01.01.2008 ist der Betriensnummernservice bundesweit für alle:
- Vergaben
- Änderungen
- Schließungen und

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Wussten Sie, dass ein Arzt nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein muss, um seinen Arzthelferinnen bzw. seinem medizinischen Fach-Personal 17,25 Prozent mehr Gehalt zu zahlen? Der seit 1.1.2008 neue Gehalts- und Manteltarifvertrag soll Arzthelferinnen und medizinischen Fachleuten die seit 2004 fällige Gehaltserhöhung endlich bescheren. Die Altersversorgung der medizinischen Fachleute bleibt dabei nicht außer acht, sie ist seit 2008 Pflicht.
Der Arzt muss nicht einmal Mitglied der abschließenden Tarifvertragspartei sein, eine Tücke im Gehaltstarifvertrag besteht darin, dass diese getroffene Vereinbarung noch nicht einmal im Arbeitsvertrag stehen muss und der Anspruch auf Zahlung nach Tarif trotzdem besteht. Die Lohnbuchhaltung kann dafür sorgen, dass Sie über diese, oft noch nicht bewusste, Tücke nicht stolpern.
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Rechnung |
Kleinbetragsrechnung |
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|
| 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens |
ja |
ja |
| 2. Name und Anschrift des Empfängers |
ja |
nein |
| 3. Liefermenge, Handelsübliche Bezeichnung |
ja |
ja |
| 4. Tag der Lieferung |
ja |
nein |
| 5. Entgeld |
ja |
in einer Summe |
| 6. Steuerbetrag |
ja |
nein |
| 7. Steuersatz 19 % oder 7 % |
ja |
ja |
| 8. Ausstellungsdatum |
ja |
ja |
| 9. Steuernummer oder Ust-IdNr. |
ja |
nein |
| 10. Hinweis auf Steuerbefreiung |
ja |
ja |
| 11. fortlaufende Rechnungsnummer |
ja |
nein |
Ihr Weg zur Musterrechnung:—>muster-rechnung.pdf
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Wann der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird Im Regelfall ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, nach denen der Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG verpflichtet ist, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die von ausländischen Unternehmern eine Werklieferung oder eine sonstige Leistung erhalten, sondern seit dem 1.4.2004 auch Subunternehmer im Baugewerbe.
Gemäß § 13 b UStG ist der Leistungsempfänger als Schuldner der Umsatzsteuer verpflichtet, die Umsatzsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen.
Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft erfolgt in den folgenden Fällen:
| Unternehmer im Ausland |
Verkauf durch Sicherungsgeber |
Grunderwerbsteuergesetz |
Bauleistungen |
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Werklieferungen, sonstige Leistungen, die von einem Unternehmer ausgeführt werden, der im Ausland ansässig ist |
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens |
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wenn auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet wird |
Werklieferungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung |
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§ 13 b Abs. 1 Nr. 1 UStG |
§ 13 b Abs. 1 Nr. 2 UStG |
§ 13 b Abs. 1 Nr. 3 UStG |
§ 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG |
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nur, wenn er selbst Unternehmer ist, der Bauleistungen erbringt.
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Wer Heimarbeiter ist, bestimmt sich nach dem Heimarbeitergesetz. In der Sozialversicherung sind Heimarbeiter Beschäftigte, die in einer eigenen Arbeitsstätte erwerbsmäßig arbeiten, und zwar im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Der einzelne Heimarbeiter arbeitet in persönlicher Abhängigkeit zwecks Erlangung eines Verdienstes und überlässt die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem mittelbaren oder unmittelbaren Auftraggeber. Folglich gelten für Heimarbeiter im vorgenannten Sinne auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen über eine geringfügige Beschäftigung.
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bei manchen ist der Steuer – Trieb ausgeprägter als der Fortpflanzungstrieb.
Gläubiger haben ein Besseres Gedächtnis als Schuldner. Benjamin Franklin
Wer sich von der Wahrheit nicht besiegen lässt , der wird vom Irrtum besiegt. Augustinus Aurelius
Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.Kurt Tucholsky
Es gibt keine reine Wahrheit – aber auch ebenso wenig einen reinen Irrtum.Friedrich Hebbel
Oft genügt eine kleine Gehaltserhöhung
und schon kann man sich die letzte Steuererhöhung wieder leisten.
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