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Geld

Die Phönizier haben das Geld erfunden. Warum bloß so wenig?! Johann Nepomuk Nestroy

 

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wird geändert

Bereits am 20.11.2007 stellte das Bundesfinanzministerium den Entwurf des geplanten Erbschaft- und Bewertungsgesetzes vor. Der Entwurf zielte auf eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten. Am 6.11.2008 einigten sich die Regierungsparteien nach langen, zähen Verhandlungen auf die Reform, deren Inkrafttreten für den 1.1.2009 vorgesehen ist. Nachfolgend soll ein erster Überblick über das Reformpaket gegeben werden.

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Schulden

Gott, vergibt mir meine Schuld, meine Gläubiger weigern sich. unbekannt

 

Verbesserungen für Familien beschlossen

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen sollen Familien gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen.

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Buchhaltung

Man soll den Scheck nicht vor der Buchung loben. Werner Mitsch

 

Geld

Geld macht nicht glücklich, aber man wird besser mit dem Unglück fertig, wenn nicht arm ist unbekannt

 

Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter

Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen nach § 37b Einkommensteuergesetz an Beschäftigte Dritter

Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 soll § 1 Absatz 1 Satz 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung um eine Nr. 14 ergänzt werden. Danach gelten künftig Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten, die nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal versteuert werden, nicht als Arbeitslohn im Sinne der Sozialversicherung.

Die Zuwendungen sind damit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Keine Auswirkung hat diese Regelung jedoch auf Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer verbundener Unternehmen, hier besteht weiterhin Beitragspflicht.

Beachten Sie bitte, dass bei Reaktionsschluss die Sozialversicherungsentgeltverordnung noch nicht verabschiedet wurde.
Aus diesem Grund sind Änderungen möglich.

 

Geld

Geld nennt man heute Knete, weil man jeden damit weich bekommt Gehard Uhlenbrunck

 

Erhöhung der Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit/ Mutterschaft

Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgeber aufgebracht. Die Umlagebeträge sind vom Arbeitsentgelt aller Arbeitnehmer des Betriebes zu entrichten.

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Geld

Dem Geld darf man nicht nachlaufen. Man muss ihm entgegengehen Aristoteles Onasis

 

Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung

In dem Entwurf des Jahressteuergesetz 2009 soll der § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt werden.Steuerfrei sind nach § 3 Nummer 34 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie den Betrag von 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

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Sofortmeldung

Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, wird eine Sofortmeldung bei Aufnahme der Beschäftigung eingeführt. Diese ist direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu erstatten.

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Geld

Das einzige, was man ohn Geld machen kann sind Schulden Karl Pisa

 

Erweiterung des Meldeverfahrens - Übermittlung der Meldedaten der Unfallversicherung

Zukünftig sollen auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung überprüft werden. Demnach wird das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2009 um die prüfrelevanten Informationen zur Unfallversicherung ergenzt.

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Besonderheit im Melde- und Beitragsverfahren bei Bezug von Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Meldung zur Sozialversicherung: Zum Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund 51 zu erstellen. Wird die Beschäftigung nach der Unterbrechung (ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde) wieder aufgenommen, ist keine gesonderte Meldung zu erstellen. Das erzielte Arbeitsentgelt wird in der nächsten Jahresmeldung erfasst.

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Übertragung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage von den UV-Trägern auf die Einzugsstellen

Insolvenzumlage

Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, aufzubringen ist es von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger). Diese refinanzieren sich bei ihren insolvenzgeldpflichtigen Mitgliedern durch eine Umlage, die jährlich nachträglich durchgeführt wird. Der Einzug dieser Umlage wird regelmäßig parallel zum Einzug des Unfallversicherungsbeitrags durchgeführt.

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Beitragsnachweise 2009

Beitragsmonat Termin Termin
  Beitragsnachweis Beitragszahlung
     
Januar 26.01.2009 28.01.2009
Februar 23.02.2009 25.02.2009
März 25.03.2009 27.03.2009
April 24.04.2009 28.04.2009
Mai 25.05.2009 27.05.2009
Juni 24.06.2009 26.06.2009
Juli 27.07.2009 29.07.2009
August 25.08.2009 27.08.2009
September 24.09.2009 28.09.2009
Oktober 26.10.2009 28.10.2009
November 24.11.2009 26.11.2009
Dezember 22.12.2009 28.12.2009
     
     

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.

Er basiert auf der voraussichtlichen Beitragsschuld, der vom Arbeitgeber zu ermitteln.

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