Gerade zum Jahresende überlegen viele Steuerpflichtige, einen Teil ihres Vermögens z. B. in Beteiligungen an Fondsgesellschaften anzulegen. Hier sei darauf hingewiesen, dass dem zuständigen Finanzamt die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung – unabhängig von der Beteiligungshöhe – mitzuteilen ist.
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Die zum 1.1.2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinnen wirkt sich auch auf die Kirchensteuer der Anleger aus. Jeder Anleger und Bankkunde hat die Wahl: Entweder kann er die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer – auf Antrag – direkt von der Bank einbehalten und abführen oder hiervon abweichend anhand der eingereichten Steuererklärung diese durch das Finanzamt gesondert festsetzen lassen.
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Führt die Bank die Kirchensteuer für ihre Kunden ab, muss hierzu die Religionszugehörigkeit gegenüber der Bank offengelegt werden. Soll die Bank die Kirchensteuer nicht direkt abführen, hat der Anleger in der jährlich abzugebenden Steuererklärung Angaben über die von der Bank einbehaltene und abgeführte Abgeltungsteuer zu machen und nachzuweisen. Zudem können darüber hinaus Angaben zu den Kapitaleinkünften erforderlich werden. Die Kirchensteuer wird in diesem Fall durch das Finanzamt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens festgesetzt und erhoben.
Um ein Darlehen zu bekommen, muss man erst beweisen, dass man keins braucht. unbekannt
Ab dem 1.1.2009 unterliegen die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen bekanntlich der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – insgesamt somit ca. 28 %. In aller Regel profitieren Steuerpflichtige mit einem höheren Steuersatz als 25 % von der Abgeltungsteuer, Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz haben aber dadurch keinen Nachteil. Sie können die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
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Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Aktien, Gold und Grundstücke dazu Danny Kaye
Die Bundesregierung hat am 5.11.2008 ein Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind für die nächsten zwei Jahre vorgesehen.
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Die Phönizier haben das Geld erfunden. Warum bloß so wenig?! Johann Nepomuk Nestroy
Bereits am 20.11.2007 stellte das Bundesfinanzministerium den Entwurf des geplanten Erbschaft- und Bewertungsgesetzes vor. Der Entwurf zielte auf eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten. Am 6.11.2008 einigten sich die Regierungsparteien nach langen, zähen Verhandlungen auf die Reform, deren Inkrafttreten für den 1.1.2009 vorgesehen ist. Nachfolgend soll ein erster Überblick über das Reformpaket gegeben werden.
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Gott, vergibt mir meine Schuld, meine Gläubiger weigern sich. unbekannt
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen sollen Familien gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen.
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Man soll den Scheck nicht vor der Buchung loben. Werner Mitsch
Geld macht nicht glücklich, aber man wird besser mit dem Unglück fertig, wenn nicht arm ist unbekannt
Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen nach § 37b Einkommensteuergesetz an Beschäftigte Dritter
Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 soll § 1 Absatz 1 Satz 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung um eine Nr. 14 ergänzt werden. Danach gelten künftig Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten, die nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal versteuert werden, nicht als Arbeitslohn im Sinne der Sozialversicherung.
Die Zuwendungen sind damit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Keine Auswirkung hat diese Regelung jedoch auf Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer verbundener Unternehmen, hier besteht weiterhin Beitragspflicht.
Beachten Sie bitte, dass bei Reaktionsschluss die Sozialversicherungsentgeltverordnung noch nicht verabschiedet wurde.
Aus diesem Grund sind Änderungen möglich.
Geld nennt man heute Knete, weil man jeden damit weich bekommt Gehard Uhlenbrunck
Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgeber aufgebracht. Die Umlagebeträge sind vom Arbeitsentgelt aller Arbeitnehmer des Betriebes zu entrichten.
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Dem Geld darf man nicht nachlaufen. Man muss ihm entgegengehen Aristoteles Onasis
In dem Entwurf des Jahressteuergesetz 2009 soll der § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt werden.Steuerfrei sind nach § 3 Nummer 34 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie den Betrag von 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
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