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Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Dresden, Chemnitz & Sachsen Anhalt

Abschreibung für „außergewöhnliche“ Abnutzung bei nur noch eingeschränkt nutzbaren Gebäuden

Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann.

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Vermächtnis und Schenkung von Geld an das volljährige Kind kann kindergeldschädlich sein

Ein volljähriges Kind wird für den Kindergeldanspruch nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 € im Kalenderjahr hat. Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Insoweit sind auch laufende oder einmalige Geldzuwendungen von dritter Seite, also z. B. den Großeltern, die den Unterhaltsbedarf des Kindes decken oder die Berufsausbildung sichern und damit die Eltern bei ihren Unterhaltsleistungen entlasten sollen, grundsätzlich als Bezüge zu erfassen.

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Einspruchsverfahren beim Soli-Zuschlag können jetzt wieder ruhen

Mit Beschluss vom 11.2.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.6.2006 gerichtete Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

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„Ich hab da mal eine Frage“ – telefonische Auskünfte können gefährlich sein

Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen. Der steuerliche Auskunftsvertrag ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 18.12.2008 einem beschränkten Mandat gleich zu achten. Ein Steuerberater, dem lediglich ein eingeschränktes Mandat erteilt ist, muss den Mandanten auch vor außerhalb seines Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich sind, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Auftraggeber der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist.

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Ausgleichszahlung bei Annullierung eines Fluges

Die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bestimmt, dass die betroffenen Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch das Luftfahrtunternehmen haben, sofern sie nicht hinreichend früh von der Annullierung des Fluges informiert werden.

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Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert.

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Übersicht Steuerklassenwahl

Lohnsteuerklasse I

In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:

  • Ledige
  • Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
  • Verheiratete, die dauernd getrennt leben
  • in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
  • Verwitwete
  • Geschiedene

    Lohnsteuerklasse I kommt nicht zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder Steuerklasse IV erfüllt sind. Die Zahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

    Lohnsteuerklasse II

    In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:

  • bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen
  • und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
  • für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab Beginn des Monats, der auf den Sterbemonat des Ehegatten folgt.

    Lohnsteuerklasse III

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

  • Verheiratete, deren Ehegatte in die Steuerklasse V eingereiht ist – gilt nicht bei dauernd getrennt leben Ehegatten
  • Zusammenlebende Ehegatten, von denen nur einer Arbeitnehmer ist.
  • Verwitwete bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres.
    • Der verstorbene unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein.
  • Das Ehepaar darf dauernd getrennt gelebt haben.

    Lohnsteuerklasse IV

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

    • wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind – gilt nicht für dauernd getrennt Lebende
  • Dies gilt ebenfalls nicht, wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht
  • wenn einen Ehegatten die Steuerklasse V inne hat, kann der andere nicht in die Steuerklasse IV fallen
  • Lohnsteuerklassen IV/IV sollten gewählt werden, wenn beide ungefähr gleichviel verdienen.

    Lohnsteuerklasse V

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

  • wenn beide Ehegatten beantragen, den anderen Ehegatten in die Steuerklasse III einzureihen.
  • wenn die Ehegatten stark unterschiedlich hohe Einkommen haben.

    Erhält der Besserverdienende die Steuerklasse III und der Geringerverdienende die Steuerklasse V, wird regelmäßig zu wenig Steuer einbehalten (höhere Liquidität unter dem Jahr). Die Abgabe einer Steuererklärung zum Jahresende ist dann zwingend.

    Lohnsteuerklasse VI

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

  • wenn ein Arbeitnehmer (ledig oder verheiratet) eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt.

 

Musik- und Kulturkurator Leipzig

Stellengesuch – sofort

Gesucht wird ein:

  • Musik- und Kulturunternehmen oder “Handwerkunternehmen”

    Ich suche: eine berufliche Weiterentwicklung in den Bereichen:

  • Planung, Organisation und Vertrieb, Musik, Kultur, Musikmanagement
  • sowie in den Bereichen Musikinstrumentenbau, Wohndesign und hochwertige Holzbearbeitung

    Meine Motivation: Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum (Nietzsche)

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Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit wird streng

Bestimmte Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2009 neu eingestellte Mitarbeiter sofort – bei ihrer Aufnahme – der Sozialversicherung melden. Damit soll die Behauptung erschwert werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliegt, ist dies ein eindeutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit.

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Neues Erbschaftsteuerrecht: Übergangsfrist beachten

Ein Erwerber kann im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (nicht bei Schenkung), für den die Erbschaftsteuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden ist, beantragen, dass alle durch das Erbschaftsteuerreformgesetz geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes angewendet werden. Die Höhe des persönlichen Freibetrags richtet sich jedoch in diesem Fall nach der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Es kommen also die alten (niedrigeren) Freibeträge zum Tragen.

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Neues Vorsteuervergütungsverfahren ab 2010 bringt wichtige Erleichterungen

Viele deutsche Unternehmer, die in einem anderen EU-Staat betriebliche Ausgaben – z. B. für Kraftstoff, Transportmittel, Beherbergung oder verschiedene Dienstleistungen – tätigen, ohne Leistungen dort zu erbringen, verzichten häufig darauf, einen Antrag auf die Erstattung der Vorsteuern zu stellen. Der Hauptgrund dafür liegt in der Schwierigkeit, sich mit den verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern auseinanderzusetzen. Das bisherige Vorsteuervergütungsverfahren gilt allerdings nur noch bis Ende 2009.

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Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 8.10.2008 entschieden, dass eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietet und es im Übrigen den Gemeinschaftern für private Wohnzwecke überlässt, keinen Anspruch auf Voraussteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes hat.

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

In zwei Urteilen vom 8.10.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zzt. 7 % unterliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher oder einen Dritten (z. B. einen Bauunternehmer oder Bauträger) erbracht wird.

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Unfallkosten jetzt wieder steuerlich absetzbar

Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte bei 0,30 € je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.

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Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen auf die Rente

Einkünfte aus dem Betrieb von Solarstromanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieben gelten, sind voll anrechnungsfähige Beträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente.

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Keine freiberuflichen Einkünfte bei mittelbarer Beteiligung eines Berufsfremden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 28.10.2008 entschieden, dass die mittelbare Beteiligung eines Berufsfremden an einer Personengesellschaft, deren weitere Gesellschafter Freiberufler sind, dazu führt, dass die Gesellschaft insgesamt keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte bezieht und deshalb gewerbesteuerpflichtig ist.

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Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten in voller Höhe als

Die Kosten eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.12.2008 unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Ansatz einer Entfernungspauschale, die für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anzusetzen ist, kommt nach Auffassung des BFH hier nicht zum Tragen.

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