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Verfassungsbeschwerde gegen Entfall des Kindergeldes durch den sog. „Fallbeileffekt“ abgewiesen

Ein Kind wird beim Anspruch auf Kindergeld nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. Wird dieser Betrag auch nur um einen Euro überschritten, entfällt das gesamte Kindergeld.

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Drittland

Einfuhr aus dem Drittland

Ein Unternehmer Bestellt Waren aus China Warenwert von netto 100.000,00 €. Die Transportversicherung bis zur EU-Grenze beträgt 1.000,00 €. Der Zollsatz beträgt 10 %.

Nebenrechnung:
Berechnung des Zollbetrages: (100.000,00 + 1.000,00) x 10 % =10.100 ,00 €
Berechnung der Einfuhr-Umsatzsteuer: (100.000,00 + 1.000,00 + 10.100,00) x 19 % = 21.109,00 €

So erfassen Sie:

  1. Wareneingang
  2. Transportversicherung
  3. Zollgebühren
  4. Einfuhrumsatzsteuer
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Eltern dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, um eine Erhöhung des Elterngeldes zu erzielen. Das Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Be¬rechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind u. a. die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 % des so ermittelten Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich.

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Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG

Auflösung des IAB wegen Investition (gekürzte AK < 150 €)

**Ein Unternehmen kauft in 2010 gebrauchte Büroeinrichtung von einem Privatmann für 230,00 €.
Dafür wurde bereits im Jahr 2008 ein IAB von 40 % (=92,00 €) in Anspruch genommen.**

Nebenrechnung:
Anschaffungskosten netto 230,00 € – Investitionsabzugsbetrag 92,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 138,00 € -> Sofortige Betriebsausgabe

So erfassen Sie:

  1. Kauf der Büoeinrichtung auf Rechnung o Vorsteuer
  2. Gewinnerhöhende Auflösung des IAB (außerbilanziell)
  3. Kürzung der Anschaffungskosten
  4. Umbuchung von Sammelposten auf Betriebsausgabe
  1. Zahlung der Rechnung Den ganzen Beitrag lesen »

     

Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz „zertifizierter Finanzplaner (FH)“ führen

Dies hat jetzt der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit im Berufungsverfahren ein Urteil des Landgerichts – Kammer für Steuerberatersachen – aus Freiburg vom Januar 2008 bestätigt.

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Aufwendungen für Erststudium

Seit dem 1.1.2004 können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für das Erststudium nur noch im Rahmen ihrer beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr steuerlich geltend machen. Berücksichtigungsfähig sind z. B. Schul- und Studiengebühren, Aufwendungen für Fahrten, Fachbücher und für ein häusliches Arbeitszimmer, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer auswärtigen Unterbringung oder Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung.

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Gewerbesteuer § 4 Abs. 5b EStG

Ein Unternehmen erhält einen Bescheid für die Gewerbesteuer 2007 mit einer Nachzahlung i.H.v. 2.150,00 € und für die Gewerbesteuer 2008 mit einer Nachzahlung i.H.v. 3.100,00 €. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen auf vierteljährlich 850,00 € angepasst. Die nächste Vorauszahlung ist am 10.07.09 fällig. Für das Jahr 2007 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.180,00 € gebildet und für das Jahr 2008 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.120,00 € gebildet.

Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG sind Gewerbesteuerzahlungen für Erhebungszeiträume bis 31.12.2007 noch als Betriebsausgabe abziehbar, erst danach nicht mehr.

So erfassen Sie:

  1. Nachzahlung für 2007
  2. Nachzahlung für 2008
  3. Auflösung der Rückstellung für 2007
  4. Auflösung der Rückstellung für 2008
  1. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009 Den ganzen Beitrag lesen »

     

Änderung der Rechtsprechung bei doppelter Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 5.3.2009 seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort geändert. Zu den Werbungskosten gehören auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Bisher verneinte die Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und dann von einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging.

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Aufwendungen für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen

Mit Urteil vom 30.4.2009 kam der Bundesfinanzhof zu dem Entschluss, dass eine Veranstaltung des Arbeitgebers, die sowohl betriebliche als auch gesellschaftliche Bestandteile enthält, in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil als Lohnzuwendung zu behandeln ist, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers insgesamt mehr als 110 € je Arbeitnehmer betragen haben.

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Privat genutzte Geschenke

Ein Unternehmer schenkt einem Freund eine Flasche Wein für 20,00 € brutto.

So erfassen Sie:

  1. Geschenk an einen Freund Den ganzen Beitrag lesen »

     

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Ein Arbeitnehmer – auch GmbH-Geschäftsführer – kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehen. Ein uneingeschränkter Abzug ist nur zulässig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Häusliches Arbeitszimmer ist das häusliche Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher und verwaltungstechnischer Arbeiten dient.

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Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet (sog. Istversteuerung). Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde auch das Umsatzsteuergesetz geändert.

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Gewerbesteuer § 4 Abs. 5b EstG

Erstattung

Ein Unternehmen erhält einen Bescheid für die Gewerbesteuer 2007 mit einer Erstattung i.H.v. 2.150,00 € und für die Gewerbesteuer 2008 mit einer Erstattung i.H.v. 3.100,00 €. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen auf vierteljährlich 850,00 € angepasst. Die nächste Vorauszahlung ist am 10.07.09 fällig.

So erfassen Sie:

  1. Erstattung für 2007
  2. Erstattung für 2008
  1. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009 Den ganzen Beitrag lesen »

     

Beitragsnachweise 2010

Beitragsmonat Termin Termin
  Beitragsnachweis Beitragszahlung
     
Januar 25.01.2010 27.01.2010
Februar 22.02.2010 24.02.2010
März 25.03.2010 29.03.2010
April 26.04.2010 28.04.2010
Mai 25.05.2010 27.05.2010
Juni 24.06.2010 28.06.2010
Juli 26.07.2010 28.07.2010
August 25.08.2010 27.08.2010
September 24.09.2010 28.09.2010
Oktober 25.10.2010 27.10.2010
November 24.11.2010 26.11.2010
Dezember 23.12.2010 28.12.2010
     

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.

Er basiert auf der voraussichtlichen Beitragsschuld, der vom Arbeitgeber zu ermitteln.

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Vorsteuervergütung an inländische Unternehmer im Ausland

Inländische Unternehmer, die in einem anderen EU-Staat betriebliche Ausgaben – z. B. für Kraftstoff, Transportmittel, Beherbergung oder verschiedene Dienstleistungen – tätigen, ohne Leistungen dort zu erbringen, verzichten häufig darauf, einen Antrag auf die Erstattung der Vorsteuern zu stellen. Der Hauptgrund dafür liegt in der Schwierigkeit, sich mit den verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern auseinanderzusetzen. Das bisherige Vorsteuervergütungsverfahren gilt allerdings nur noch bis Ende 2009.

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Bürgerentlastungsgesetz

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 1.1.2010 besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können entgegen dem ersten Gesetzentwurf – innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge – weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Werden die Kinder privat abgesichert, wird dies künftig auch besser steuerlich berücksichtigt. So besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für privat versicherte Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, vollständig abzusetzen.

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Werbegeschenke

Ein Unternehmen kauft Lineale mit aufgedrucktem Logo als Streuartikel für Kunden.

So erfassen Sie:

  1. Rechnung
  1. Zahlung Den ganzen Beitrag lesen »

     

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