Zusammensetzung der Sozialversicherungsnummer
Die Sozialversicherungsnummer, die jeder Arbeitnehmer von seiner Rentenversicherungsanstalt erhält und sein ganzes Versicherungsleben gültig bleibt, setzt sich aus 12 Ziffern wie folgt zusammen:
1. Bereichsnummer der Vergabeanstalt (Stellen 1-2)
2. Geburtsdatum des Versicherten (Stellen 3-8)
3. Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Versicherten
vor der ersten Eheschließung (Stelle 9)
4. Seriennummer (Stellen 10-11)
5. Prüfziffer (Stelle 12)