Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ändert mit Beschluss vom 21.9.2009 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen und lässt Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu.
In einem entschiedenen Fall aus der Praxis besuchte ein Steuerpflichtiger eine Computer-Messe in Las Vegas. Das Finanzamt war der Auffassung, von den sieben Tagen des USA-Aufenthalts seien nur vier Tage einem beruflichen Anlass zuzuordnen. Deshalb berücksichtigte es nur die Kongressgebühren, Kosten für vier Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für fünf Tage.
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Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften müssen sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die sie seit dem 1.1.2008 mit Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150 € angeschafft oder hergestellt haben, sofort abschreiben.
Liegt der Kaufpreis darüber, aber noch unter 1.000 €, müssen die Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten zusammengefasst und unabhängig von der Verbleibensdauer im Unternehmen über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben werden.
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Der Bundesrat stimmte Ende 2009 dem umstrittenen „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ zu, bei dem bekanntlich auch die Verminderung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % ab dem 1.1.2010 für die kurzfristigen Beherbergungen beschlossen wurde.
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Mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz will der Gesetzgeber auch Familien fördern. Dies erreicht er mit der Anhebung des Kindergeldes für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit dem 1.1.2010 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.
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Verwendung von Gegenständen für private Zwecke (gemietete Telefonanlage)
Ein Unternehmer hat für monatlich 200,00 Euro netto eine Telefonanlage gemietet. Die Telefongebührenrechnungen beträgt 80,00 Euro netto. Der Unternehmer nutzt die Telefonanlage zu 10 % privat.
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Verwendung von Gegenständen für private Zwecke (gekaufte Telefonanlage)
Ein Unternehmer kauft eine Telefonanlage für netto 1.500,00 Euro am 01.05. Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt vier Jahre. Der Unternehmer nutzt die Telefonanlage zu 10 % privat.
Nebenrechnung:
Anschaffungskosten:1.500,00 Euro : 4 Jahre=375,00 Euro (AfA jährlich)
Anteilig für 6 Monate:375,00 Euro : 12×8=2 50,00 Euro (AfA im Jahr der Anschaffung)
Privatnutzung netto:2 50,00 Euro x 10 %=2 5,00 Euro im Jahr der Anschaffung
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Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung
Eine Schneiderin schneidert einer Freundin ein Kleid unentgeltlich. Normalerweise verlangt sie hierfür 150,00 € netto.
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Ein Büroschrank wird am 02.12.2008 angeschafft und kostet brutto 1.190,00 €. Der Büroschrank wird zu 100 % betrieblich genutzt.
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Leistungserbringer erbringt sonstige Leistung im Ausland
Ein deutscher Steuerberater erbringt eine umsatzsteuerliche Beratungsleistung für einen österreichischen Unternehmer für 3 .000,00 €. Der österreichische Unternehmer weist sich mit einer USt-Identifikationsnummer aus.
Tipp
In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b UStG.
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Leistungserbringer bucht Leistungen, für die der Empfänger die Steuer nach § 1 3b UStG schuldet
Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) errichtet ein Gebäude und beauftragt einen Tischler (Leistungserbringer) zum Einbau von Fenstern und Türen. Dafür stellt er eine Rechnung in Höhe von 60.000,00 €.
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Ein Installateuer (Leistungserbringer) schickt dem Bauunternehmer (Leistungsempfänger) für seine erbrachte Leistung eine Rechnung und gewährt 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag i.H.v. 3.000,00 € bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen.
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Leistungserbringer bucht erhaltene Anzahlungen
Für die Errichtung eines Gebäudes hat ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) eine Spezialfirma (Leistungserbringer) für Installationsarbeiten beauftragt. Die Spezialfirma erhält eine Anzahlung über 35.000,00 €. Die Schlussrechnung beträgt 55.000,00 €. Die Restzahlung erfolgt 2 Monate später.
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Leistungsempfänger verkauft Waren bei eBay
Ein deutsche Unternehmer versteigert seine Waren über eBay. Er hat sich bei eBay als gewerbliches Mitglied registriert. Er erhält von einem deutschen Unternehmer 3.500,00 € für seine Waren. Nach den erfolgreichen Auktionen bekommt der deutsche Unternehmer von eBay eine Nettorechnung über 2.000,00 €.
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Leistungsempfänger bucht Reparaturleistung
Heizung eines Bauunternehmers (Leistungsempfängers) muss repariert werden. Das beauftragte Unternehmen (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 2.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer abziehen. Der Leistungsempfänger zahlt die Rechnung sofort.
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Leistungsempfänger bucht Leistungen für den Privatbereich
Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt Malerarbeiten für sein Privathaus in Auftrag. Der Maler (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 4.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer nicht abziehen. Der Bauunternehmer zahlt bar.
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Leistungsempfänger bucht inländische Fremdleistung
Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt die Lieferung und Montage einer Heizungsanlage in Auftrag. Der Installateur (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 20.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer abziehen. Der Leistungsempfänger zahlt die Rechnung noch im selben Jahr.
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Leistungsempfänger bucht geleistete Anzahlung
Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) beauftragt einen Subunternehmer zur Errichtung eines Schuppens. Hierfür ist eine Anzahlung von 2.000,00 € zu leisten. Der Leistungsempfänger zieht sich die Vorsteuer.
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