Steuerschuldnerschaft – 13 b UStG
Leistungsempfänger bucht Leistungen für den Privatbereich
Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt Malerarbeiten für sein Privathaus in Auftrag. Der Maler (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 4.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer nicht abziehen. Der Bauunternehmer zahlt bar.
So erfassen Sie:
- Zahlung
- Umbuchung der Vorsteuer auf das Privatkonto
zu 1. Zahlung
SKR 03 3140 / 1890
SKR 04 5940 / 2180Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne 19 % Vorsteuer und ohne 19 % USt /Privateinlagen
Zu 2. Umbuchung der Vorsteuer auf das Privatkonto
SKR 03 1860 / 4003140
SKR 04 2700 / 4005940Grundstücksaufwand / Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne 19 % Vorsteuer und ohne 19 % USt
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