Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen - Lieferschwelle überschritten
Ein Unternehmer versendet Material im Wert von 190.000,00 € an eine Privatperson in Gemeinschaftsgebiet (Österreich) Der Unternehmer hat die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten.
Hinweis:
Da die Lieferschwelle von Österreich überschritten wurde, muss die österreichische Umsatzsteuer (20 %) in Rechnung gestellt und an die österreichischen Finanzbehörden abgeführt werden. In Deutschland ist dieser Vorgang nicht steuerbar.
So erfassen Sie:
- Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10 10000 / 8320
SKR 04 10 10000 / 4320Debitor / Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leiferungen
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