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Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen - Lieferschwelle überschritten

Ein Unternehmer versendet Material im Wert von 190.000,00 € an eine Privatperson in Gemeinschaftsgebiet (Österreich) Der Unternehmer hat die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten.

Hinweis:
Da die Lieferschwelle von Österreich überschritten wurde, muss die österreichische Umsatzsteuer (20 %) in Rechnung gestellt und an die österreichischen Finanzbehörden abgeführt werden. In Deutschland ist dieser Vorgang nicht steuerbar.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungsausgang

    zu 1. Rechnungsausgang

    SKR 03 10 10000 / 8320
    SKR 04 10 10000 / 4320

    Debitor / Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leiferungen

     

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