Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann.
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Ein volljähriges Kind wird für den Kindergeldanspruch nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 € im Kalenderjahr hat. Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Insoweit sind auch laufende oder einmalige Geldzuwendungen von dritter Seite, also z. B. den Großeltern, die den Unterhaltsbedarf des Kindes decken oder die Berufsausbildung sichern und damit die Eltern bei ihren Unterhaltsleistungen entlasten sollen, grundsätzlich als Bezüge zu erfassen.
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Mit Beschluss vom 11.2.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.6.2006 gerichtete Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
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Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen. Der steuerliche Auskunftsvertrag ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 18.12.2008 einem beschränkten Mandat gleich zu achten. Ein Steuerberater, dem lediglich ein eingeschränktes Mandat erteilt ist, muss den Mandanten auch vor außerhalb seines Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich sind, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Auftraggeber der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist.
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Die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bestimmt, dass die betroffenen Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch das Luftfahrtunternehmen haben, sofern sie nicht hinreichend früh von der Annullierung des Fluges informiert werden.
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Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert.
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Lohnsteuerklasse I
In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:
- Ledige
- Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
- Verheiratete, die dauernd getrennt leben
- in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
- Verwitwete
- Geschiedene
Lohnsteuerklasse I kommt nicht zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder Steuerklasse IV erfüllt sind. Die Zahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Lohnsteuerklasse II
In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:
- bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen
- und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
- wenn die Ehegatten stark unterschiedlich hohe Einkommen haben.
Erhält der Besserverdienende die Steuerklasse III und der Geringerverdienende die Steuerklasse V, wird regelmäßig zu wenig Steuer einbehalten (höhere Liquidität unter dem Jahr). Die Abgabe einer Steuererklärung zum Jahresende ist dann zwingend.
Lohnsteuerklasse VI
Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:
- wenn ein Arbeitnehmer (ledig oder verheiratet) eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt.