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Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung auch bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

Bei der Veräußerung eines Betriebes können Steuerpflichtige unter weiteren Voraussetzungen für den Veräußerungsgewinn Steuervorteile nutzen. So kann ein Veräußerer, der das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, neben einer Tarifermäßigung einen Freibetrag von 45.000 Euro in Anspruch nehmen. Diese Vorteile werden – auf Antrag – nur einmal im Leben gewährt.

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Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Das Landgericht Landshut hatte einen Bauunternehmer, der als Subunternehmer tätig war, wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Unternehmer Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt. Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Unternehmer seine Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigte und demzufolge weder Lohnsteuern noch Sozialabgaben abführte. Er gab auch keine Umsatzsteuererklärungen ab. Zudem unterstützte er die Umsatzsteuerhinterziehung seiner Auftraggeber durch die Beschaffung von Scheinrechnungen, damit diese die an den Unternehmer geleisteten Zahlungen als Betriebsausgaben ansetzen und einen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Der dadurch bewirkte Steuerschaden und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge betrugen jeweils insgesamt fast 1 Mio. €. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen und dabei zu zwei Fragen grundsätzliche Ausführungen gemacht:

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Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH muss persönlich für die Abführung der Lohnsteuer auch bei Insolvenzreife der GmbH einstehen. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 23.9.2008 fest. Das Urteil bedeutet eine Fortentwicklung der bisherigen BFH-Rechtsprechung in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der sich aus der Abführung der Lohnsteuer keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ergibt.

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Steuervorteil für Handwerkerleistungen ab 1.1.2009 verdoppelt

Seit dem 1.1. 2009 sind Aufwendungen für Handwerksleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 € pro Jahr wird auf 1.200 € verdoppelt. Das heißt von 6.000 Euro Arbeitskosten können 20 %, also 1.200 €, direkt von der Steuer abgezogen werden. Sind die Arbeitskosten höher, bleibt es bei den 1.200 €.

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Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten verpflichtet

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und eine schnelle Bearbeitung aller Steuerdaten zu ermöglichen, wurden Arbeitgeber und Unternehmer bereits ab 2005 – mit Ausnahmen – gesetzlich zur elektronischen Übermittlung der Daten der Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Bislang hat die Finanzverwaltung im Einzelfall Ausnahmen ermöglicht.

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Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten typisierend nach der 1-%-Regelung besteuert, so ist der geldwerte Vorteil um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu erhöhen, wenn das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden kann.

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Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie beim Pkw

Das Bundeskabinett hat am 14.1.2009 eine Umweltprämie (sog. „Abwrackprämie“) von 2.500 € beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft oder geleast wird. Folgende Eckpunkte wurden bekannt gegeben:

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Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ab dem 1.1.2009

Wer Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen hat, der bekommt dafür Steuerermäßigungen. Die Förderung wird ab 1.1.2009 auf einheitlich 20 % der Aufwendungen ausgeweitet, die Höchstgrenze liegt bei 4.000 € pro Jahr. Diese Förderung gilt auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.

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