Mit dem zweiten Konjunkturpaket will die Bundesregierung Entlastungen für die Bürger, eine gezielte Wirtschaftsstärkung und damit Beschäftigungssicherung erreichen. Zusätzlich sollen Investitionen in die Zukunftsbereiche Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz getätigt werden. Zu den wichtigsten vorgesehenen Maßnahmen gehören:
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| Verbraucherpreisindex |
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| (2005 = 100) |
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Januar 2010 |
107,1 |
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Dezember 2009 |
107,8 |
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November 2009 |
106,9 |
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Oktober 2009 |
107,0 |
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September 2009 |
106,9 |
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August 2009 |
107,3 |
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Juli 2009 |
107,01 |
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Juni 2009 |
107,1 |
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Mai 2009 |
106,7 |
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April 2009 |
106,8 |
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März 2009 |
106,8 |
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Februar 2009 |
106,9 |
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Januar 2009 |
106,3 |
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Dezember 2008 |
106,8 |
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November 2008 |
106,5 |
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Oktober 2008 |
107,0 |
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September 2008 |
107,2 |
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August 2008 |
107,3 |
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Juli 2008 |
107,6 |
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Juni 2008 |
107,0 |
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| Verzugszinssatz ab 1.1.2002 |
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: |
+ 5 % |
| (§ 288 BGB) |
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: |
+ 8 % |
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| Basiszinssatz |
seit 1.1.2010 |
0,12 % |
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| nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die |
1.7. - 31.12.2009 |
0,12 % |
| Berechnung von Verzugszinsen |
1.1. – 30.06.2009 |
1,62 % |
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1.7. – 31.12.2008 |
3,19 % |
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Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: Bundesbank
Erbringung von Laborleistungen durch einen niedergelassenen Laborarzt
Der Laborarzt erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), wenn er auf Grund der eigenen Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Hierfür sind die Praxisstruktur, die individuelle Leistungskapazität des Arztes, das in der Praxis anfallende Leistungsspektrum und die Qualifikation der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit liegt im Einzelfall z. B. dann nicht vor, wenn die Zahl der vorgebildeten Arbeitskräfte und die Zahl der täglich anfallenden Untersuchungen eine Eigenverantwortlichkeit ausschließen.
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Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung im Kabinett beschlossen
Um die Bürger weiter zu entlasten, sind ab dem 1. Januar 2010 alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau (Basisschutz) steuerlich unbegrenzt absetzbar. Von der Neuregelung profitieren gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.
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Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweist.
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Gerade zum Jahresende überlegen viele Steuerpflichtige, einen Teil ihres Vermögens z. B. in Beteiligungen an Fondsgesellschaften anzulegen. Hier sei darauf hingewiesen, dass dem zuständigen Finanzamt die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung – unabhängig von der Beteiligungshöhe – mitzuteilen ist.
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Die zum 1.1.2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinnen wirkt sich auch auf die Kirchensteuer der Anleger aus. Jeder Anleger und Bankkunde hat die Wahl: Entweder kann er die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer – auf Antrag – direkt von der Bank einbehalten und abführen oder hiervon abweichend anhand der eingereichten Steuererklärung diese durch das Finanzamt gesondert festsetzen lassen.
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Führt die Bank die Kirchensteuer für ihre Kunden ab, muss hierzu die Religionszugehörigkeit gegenüber der Bank offengelegt werden. Soll die Bank die Kirchensteuer nicht direkt abführen, hat der Anleger in der jährlich abzugebenden Steuererklärung Angaben über die von der Bank einbehaltene und abgeführte Abgeltungsteuer zu machen und nachzuweisen. Zudem können darüber hinaus Angaben zu den Kapitaleinkünften erforderlich werden. Die Kirchensteuer wird in diesem Fall durch das Finanzamt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens festgesetzt und erhoben.
Um ein Darlehen zu bekommen, muss man erst beweisen, dass man keins braucht. unbekannt
Ab dem 1.1.2009 unterliegen die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen bekanntlich der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – insgesamt somit ca. 28 %. In aller Regel profitieren Steuerpflichtige mit einem höheren Steuersatz als 25 % von der Abgeltungsteuer, Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz haben aber dadurch keinen Nachteil. Sie können die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
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Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Aktien, Gold und Grundstücke dazu Danny Kaye