Die Bundesregierung hat am 5.11.2008 ein Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind für die nächsten zwei Jahre vorgesehen.
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Die Phönizier haben das Geld erfunden. Warum bloß so wenig?! Johann Nepomuk Nestroy
Bereits am 20.11.2007 stellte das Bundesfinanzministerium den Entwurf des geplanten Erbschaft- und Bewertungsgesetzes vor. Der Entwurf zielte auf eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten. Am 6.11.2008 einigten sich die Regierungsparteien nach langen, zähen Verhandlungen auf die Reform, deren Inkrafttreten für den 1.1.2009 vorgesehen ist. Nachfolgend soll ein erster Überblick über das Reformpaket gegeben werden.
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Gott, vergibt mir meine Schuld, meine Gläubiger weigern sich. unbekannt
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen sollen Familien gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen.
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Man soll den Scheck nicht vor der Buchung loben. Werner Mitsch
Geld macht nicht glücklich, aber man wird besser mit dem Unglück fertig, wenn nicht arm ist unbekannt
Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen nach § 37b Einkommensteuergesetz an Beschäftigte Dritter
Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 soll § 1 Absatz 1 Satz 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung um eine Nr. 14 ergänzt werden. Danach gelten künftig Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten, die nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal versteuert werden, nicht als Arbeitslohn im Sinne der Sozialversicherung.
Die Zuwendungen sind damit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Keine Auswirkung hat diese Regelung jedoch auf Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer verbundener Unternehmen, hier besteht weiterhin Beitragspflicht.
Beachten Sie bitte, dass bei Reaktionsschluss die Sozialversicherungsentgeltverordnung noch nicht verabschiedet wurde.
Aus diesem Grund sind Änderungen möglich.
Geld nennt man heute Knete, weil man jeden damit weich bekommt Gehard Uhlenbrunck
Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgeber aufgebracht. Die Umlagebeträge sind vom Arbeitsentgelt aller Arbeitnehmer des Betriebes zu entrichten.
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Dem Geld darf man nicht nachlaufen. Man muss ihm entgegengehen Aristoteles Onasis
In dem Entwurf des Jahressteuergesetz 2009 soll der § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt werden.Steuerfrei sind nach § 3 Nummer 34 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie den Betrag von 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
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Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, wird eine Sofortmeldung bei Aufnahme der Beschäftigung eingeführt. Diese ist direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu erstatten.
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Das einzige, was man ohn Geld machen kann sind Schulden Karl Pisa
Zukünftig sollen auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung überprüft werden. Demnach wird das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2009 um die prüfrelevanten Informationen zur Unfallversicherung ergenzt.
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Meldung zur Sozialversicherung: Zum Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund 51 zu erstellen. Wird die Beschäftigung nach der Unterbrechung (ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde) wieder aufgenommen, ist keine gesonderte Meldung zu erstellen. Das erzielte Arbeitsentgelt wird in der nächsten Jahresmeldung erfasst.
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Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, aufzubringen ist es von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger). Diese refinanzieren sich bei ihren insolvenzgeldpflichtigen Mitgliedern durch eine Umlage, die jährlich nachträglich durchgeführt wird. Der Einzug dieser Umlage wird regelmäßig parallel zum Einzug des Unfallversicherungsbeitrags durchgeführt.
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