Active Consult - Buchen-Leipzig.de

Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Dresden, Chemnitz & Sachsen Anhalt

Beitragsnachweise 2010

Beitragsmonat Termin Termin
  Beitragsnachweis Beitragszahlung
     
Januar 25.01.2010 27.01.2010
Februar 22.02.2010 24.02.2010
März 25.03.2010 29.03.2010
April 26.04.2010 28.04.2010
Mai 25.05.2010 27.05.2010
Juni 24.06.2010 28.06.2010
Juli 26.07.2010 28.07.2010
August 25.08.2010 27.08.2010
September 24.09.2010 28.09.2010
Oktober 25.10.2010 27.10.2010
November 24.11.2010 26.11.2010
Dezember 23.12.2010 28.12.2010
     

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.

Er basiert auf der voraussichtlichen Beitragsschuld, der vom Arbeitgeber zu ermitteln.

Voraussichtliche Beitragsschuld

Die Voraussichtliche Beitragsschuld ist so genau wie möglich zu ermitteln, wobei von der Beitragsschuld des letzten Monats ausgegangen wird. Zusätzlich zu berücksichtigen sind:

  • Änderung der Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten
  • die voraussichtlichen in diesem Monat anfallenden Arbeitsstunden
  • Änderung der Beitragssätze
  • Erhöhung der Beitragssätze
  • eventuelle Lohnanpassungen.

    Am Berechnungstag sind oft nicht alle Fakten des zu berechnenden Monats bekannt. Deshalb sind alle vorhandenen Informationen zur Berechnung einzubeziehen. Ein Restbeitrag bzw. Überzahlung wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig bzw. ausgeglichen.

    Variable Arbeitsentgeldbestandteile sind bei der Ermittlung der Beitragsschuld grundsätzlich in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie erarbeitet werden. Dazugehören Vergütungen für Mehrarbeit wie:

  • Zuschläge
  • Zulagen
  • ähnliche Einnahmen

    Die Fälligkeitsregelung betrifft auch einmalig gezahltes Arbeitsentgeld. Beitragsansprüche entstehen, mit der Auszahlung (Zuflussprinzip). Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld sind Einmalzahlungen, die mit Sicherheit in diesem Beitragsmonat ausgezahlt werden, zu berücksichtigen. Somit werden auch die Beiträge aus Einmalzahlungen in deMonat fällig, in dem das einmalige Arbeitsentgeld ausgezahlt werden soll. Dies gilt auch, wenn eine Einmalzahlung noch im laufenden Monat – aber erst nach dem Fälligkeitstag ausgezahlt wird.

    Vereinfachungsregelung

    Wenn regelmäßig Mitarbeiterwechsel oder die Zahlung von variablen Entgeltbestandteilen dies erfordern, können Arbeitgeber den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen. Für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats.Einmalig gezahltes Arbeitsentgeld ist weiterhin in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es tatsächlich gezahlt wurde.

    Entscheidet sich ein Unternehmer für die vereinfachte Abrechnung, gilt dies einheitlich gegenüber allen Einzugsstellen. Bei einer Betriebsprüfung muss aus den Entgeltunterlagen erkennbar sein, dass die Vereinfachungsregelung angewandt wurde.

    Anwendung

    Die Vorschriften über die Fälligkeit betreffen die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem die U1 und U2.

    freiwillig versicherter Arbeitnehmer

    Übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung der Beiträge seiner freiwilligen krankenversicherten Arbeitnehmers, gilt der drittletzte Bankarbeitstag als Fälligkeitstag auch für diese Beiträge. Sie sind zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in einem Beitragsnachweis nachzuweisen. Sie gilt auch für Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Nicht aber für die Beiträge im Haushaltsscheckverfahren. Hier gelten weiterhin allein die beiden Fälligkeitstermine 15. Juli für das 1. Hj und 15. Januar für das 2.Hj.

     

    Mehr zum Thema:

Einen Kommentar schreiben

Active Consult - Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Chemnitz, Dresden
Copyright © 2008, Active Consult - Buchen-Leipzig.de, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7, Telefon: 03 41 - 25 27 70 15, Kontakt & Impressum
Beiträge (RSS) & Kommentare (RSS) | powered by wp | Design & Konzept: agentur einfach-persoenlich | Beratung: Marketing & Management