Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG
Auflösung des IAB wegen Investition (gekürzte AK kleine als 150 €)
Ein Unternehmen kauft in 2010 gebrauchte Büroeinrichtung von einem Privatmann für 230,00 €.
Dafür wurde bereits im Jahr 2008 ein IAB von 40 % (=92,00 €) in Anspruch genommen.
Anschaffungskosten netto 230,00 € – Investitionsabzugsbetrag 92,00 €
= gekürzte Anschaffungskosten 138,00 € -> Sofortige Betriebsausgabe
So erfassen Sie:
- Kauf der Büoeinrichtung auf Rechnung o Vorsteuer
- Gewinnerhöhende Auflösung des IAB (außerbilanziell)
- Kürzung der Anschaffungskosten
- Umbuchung von Sammelposten auf Betriebsausgabe
- Zahlung der Rechnung
zu 1. Kauf des Computers auf Rechnung
SKR 03 485 / 70000
SKR 04 675 / 70000Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 € bis 1000 € / Kreditor
Zu 2. Gewinnerhöhende Auflösung des IAB (außerbilanziell)
SKR 03 9973 / 9972
SKR 04 9973 / 9972Auflösung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EstG außerbillanziell (Soll) / Auflösung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EstG außerbillanziell (Haben)
Zu 3. Kürzung der Anschaffungskosten
SKR 03 4853 / 485
SKR 04 6243 / 675Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 2 EstG n. F. (ohne Kfz) / Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 € bis 1000 €
Zu 4. Umbuchung von Sammelposten auf Betriebsausgabe
SKR 03 4855 / 485
SKR 04 6260 / 675Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter / Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 € bis 1000 €
Zu 5. Zahlung der Rechnung
SKR 03 70000 / 1200
SKR 04 70000 / 1800Kreditor / Bank
Mehr zum Thema: