Bauabzugssteuer §§ 48 ff EstG - Buchungen beim Leistungserbringer
Ein Unternehmen (=Leistungsempfänger) beauftragt im Mai ein Bauunternehmen (=Leistungserbringer) ein weiteres Bürogebäude zu errichten. Im April erhält Die Firma die Rechnung über den vereinbarten Preis von 700.000,00 € zzgl. USt. Eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 Abs. 2 EStG liegt nicht vor. Das Unternehmen zahlt die Rechnung abzüglich dem Steuerabzug von 15 % (§ 48 Abs. 1 EStG) anfang Juni des gleichen Jahres.
So erfassen Sie:
- Rechnung
- Zahlungseingang
- Forderung gegenüber dem FA
zu 1. Rechnung
SKR 03 10000 / 8400
SKR 04 10000 / 4400Debitor / Erlöse
Zu 2. Zahlungseingang
SKR 03 1200 / 10000
SKR 04 1800 / 10000Bank / Debitor
Zu 3. Forderung gg. dem Finanzamt
SKR 03 1543 / 10000
SKR 04 1456 / 10000Forderung gg. dem Finanzamt / Debitor
Mehr zum Thema: