Active Consult - Buchen-Leipzig.de

Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Dresden, Chemnitz & Sachsen Anhalt

Übersicht Steuerklassenwahl

Lohnsteuerklasse I

In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:

  • Ledige
  • Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
  • Verheiratete, die dauernd getrennt leben
  • in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
  • Verwitwete
  • Geschiedene

    Lohnsteuerklasse I kommt nicht zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder Steuerklasse IV erfüllt sind. Die Zahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

    Lohnsteuerklasse II

    In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:

  • bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen
  • und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
  • für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab Beginn des Monats, der auf den Sterbemonat des Ehegatten folgt.

    Lohnsteuerklasse III

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

  • Verheiratete, deren Ehegatte in die Steuerklasse V eingereiht ist – gilt nicht bei dauernd getrennt leben Ehegatten
  • Zusammenlebende Ehegatten, von denen nur einer Arbeitnehmer ist.
  • Verwitwete bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres.
    • Der verstorbene unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein.
  • Das Ehepaar darf dauernd getrennt gelebt haben.

    Lohnsteuerklasse IV

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

    • wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind – gilt nicht für dauernd getrennt Lebende
  • Dies gilt ebenfalls nicht, wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht
  • wenn einen Ehegatten die Steuerklasse V inne hat, kann der andere nicht in die Steuerklasse IV fallen
  • Lohnsteuerklassen IV/IV sollten gewählt werden, wenn beide ungefähr gleichviel verdienen.

    Lohnsteuerklasse V

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

  • wenn beide Ehegatten beantragen, den anderen Ehegatten in die Steuerklasse III einzureihen.
  • wenn die Ehegatten stark unterschiedlich hohe Einkommen haben.

    Erhält der Besserverdienende die Steuerklasse III und der Geringerverdienende die Steuerklasse V, wird regelmäßig zu wenig Steuer einbehalten (höhere Liquidität unter dem Jahr). Die Abgabe einer Steuererklärung zum Jahresende ist dann zwingend.

    Lohnsteuerklasse VI

    Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

  • wenn ein Arbeitnehmer (ledig oder verheiratet) eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt.

 

Mehr zum Thema:

Active Consult - Wirtschafts-Contor in Leipzig, Delitzsch, Halle, Wittenberg, Chemnitz, Dresden
Copyright © 2008, Active Consult - Buchen-Leipzig.de, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7, Telefon: 03 41 - 25 27 70 15, Kontakt & Impressum
Beiträge (RSS) & Kommentare (RSS) | powered by wp | Design & Konzept: agentur einfach-persoenlich | Beratung: Marketing & Management