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Erhöhung der Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit/ Mutterschaft

Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgeber aufgebracht. Die Umlagebeträge sind vom Arbeitsentgelt aller Arbeitnehmer des Betriebes zu entrichten.

Die Umlagen sind ebenfalls für 400-Euro-Minijobber als auch für kurzfristige Minijobber zu entrichten.Die Umlagebeträge gelten ab 1. Januar 2009 vorbehaltlich der Genehmigung des Aufsichtsbehörde. Sollte es noch zu einer Änderung kommen, werden wir Sie umgehend informieren.

Umlage 1

Die Umlage 1 ist für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit zu entrichten und beträgt ab dem 1. Januar 2009 0,6 Prozent.

Umlage 2

Die Umlage 2 ist für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu entrichten und beträgt ab dem 1. Januar 2009 0,07 Prozent.

 

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