
Seit Oktober dieses Jahres gibt es für Existenzgründer und Jungunternehmer, die sich im ersten Jahr der Gründung befinden und Leistungen nach dem SGB II oder SGB III erhalten (Arbeitslosengeld l, Arbeitslosengeld II), die Möglichkeit, sich Coachingmaßnahmen mit bis zu 90 Prozent der dafür anfallenden Kosten fördern zu lassen.
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Sorgen sie dafür, dass man sie sucht bevor sie hoffen, dass man sie findet. Durch unser ausgeklügeltes Netzwerk an Kontakten, den Erfahrungen mit Neugründungen sowie unser spezifisches Wissen im Bereich der Förderung von Existenzgründern und dem Stellen von Förderanträgen innerhalb der Existenzgründung können wir Ihnen helfen, Ihr Unternehmen auf dem Markt nachhaltiger zu etablieren.
So können wir Ihnen bei der Beantragung von Einstellungszuschüssen. des Gründercoachings Deutschland oder des Startgeldes behilflich sein.
Darüberhinaus kommen Sie in den Genuss von Know How:
- bei der Erfassung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle,
- bei betriebswirtschaftlicher Beratung,
- aussagekräftiger Auswertungen,
- unses Insolvenz-Frühwarn-Systems,
- bei der Abnahme von notwendigem Übel (Arbeit, FIBU, etc),
- bei der Vorbereitung für den Jahresabschluss beim Steuerberater,
- bei der Aufbereitung Ihrer Zahlen. Somit erhalten Sie eine sehr genaue Aussage und Vorausschau Ihrer steuerlichen Situation,
- eines Wegweisers zur Anerkennung beim Finanzamt,
- durch unsere Erfahrung mit dem professionellen Umgang mit Behörden,