Steuer-Wissen
Steuerwissen kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken und den Erfahrungen über das Gelesene.
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in den vergangen Tagen haben wir davon berichtet, dass sich das BMF in einem Schreiben zur Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Bereichen Betriebsausgaben, Werbungskosten oder private Lebensführung geäußert hat.
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Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuer – beratungskosten als Sonderausgaben ab 2006 verfassungsgemäß ist.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.1.2008, 10 K 103/07
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Die wechselseitige Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten durch Schwestern ist nur dann nicht missbräuchlich, wenn auf einer Seite zusätzlich der Ehemann einer Schwester beteiligt ist.
BFH, Urteil v. 29.8.2007, IX R 17/07, Haufe Index 1887748
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Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006 S. 2878, BStBl I 2007 S. 28) wurde mit § 37b EStG eine Regelung in das Einkommensteuergesetz eingefügt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal zu übernehmen und abzuführen.
Hierzu einige Details:
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Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche
Wichtige Punkte des Gesetzes im Überblick:
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Der Arzt ist zwar an die Schweigepflicht gegenüber seiner Patienten gebunden; ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit folgenden Angaben muss er trotzdem nachgewiesen werden:
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Betrieblich veranlasste Geschenke, die der Empfänger als notwendiges Betriebsvermögen behandelt und bei dem das Geschenk nach seiner Art nach nur eine betriebliche Nutzung möglich ist, fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung.
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Geschenke an Geschäftsfreunde, Kollegen sind steuerlich nur abzugsfähig, wenn ihr Wert 35 € nicht übersteigt. An der Abzugsfähigkeit ändert sich grundsätzlich nichts.Geschenke über 35 € pro Jahr und Beschenktem sind weiterhin nicht abzugsfähig. Der Beschenkte hat den geldwerten Vorteil des Geschenks – wie bisher auch – als Einnahme zu versteuern. In der Praxis wurde dies aber kaum verfolgt, zumal dem Beschenkten der Wert des Geschenkes fehlte.
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Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB). Der Zuwendung steht keine Gegenleistung gegenüber, die Parteien müssen sich dessen bewusst und einig sein. Sie steht nicht in einem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung. Betrieblich veranlasste Geschenke dürfen pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe von 35 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Vorschrift erfasst nur betrieblich veranlasste Geschenke, also Aufwendungen, die begrifflich Betriebsausgaben sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Aufwendungen für privat veranlasste Geschenke sind als typische Kosten der Lebensführung ohnehin nicht abzugsfähig (§ 12 Nr. 1 Satz 1 EStG).
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Einteilung ist nicht immer eindeutigWirtschaftsgüter lassen sich danach einteilen, ob sie hauptsächlich privat (Privatvermögen) oder betrieblich genutzt (Betriebsvermögen) werden. Bei einigen Wirtschaftsgütern ist eine eindeutige Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen, nicht immer möglich, beispielsweise einen Pkw, der sowohl für private Fahrten oder auch für den Besuch von Geschäftskunden genutzt wird.
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Das Muster der Lohnsteuerkarte 2009 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuerge-setzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2009 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:
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Pendlerpauschale verfassungswidrig:BFH ruft das BVerfG an Neuregelung ab 2007. Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
BFH, Beschlüsse v. 10.1.2008, VI R 17/07 und VI R 27/07,
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Berücksichtigung von privaten Aufwendungen bei der Dienstwagenbesteuerung (II). 1%-Regelung. Wird der durch Kfz-Überlassung entstehende Nutzungsvorteil nach der 1%-Regelung pauschaliert ermittelt, ist er nicht um die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten zu mindern.
BFH, Urteil v. 18.10.2007, VI R 96/04
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Berücksichtigung von privaten Aufwendungen bei der Dienstwagenbesteuerung (I).Wird der durch Kfz-Überlassung entstehende Nutzungsvorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt,können vom Arbeitnehmer getragene Kfz-Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden.
BFH, Urteil v. 18.10.2007, VI R 57/06
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