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Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist auf die zeitlich richtige Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen zu achten; diese sollten im Wirtschaftsjahr richtig erfasst sein.

Folgende Zeitliche Abgrenzungen werden unterschieden:

Zahlungen im alten Jahr:

  • Aktive Rechnungsabgrenzungen
  • Passive Rechnungsabgrenzungen

    Zahlung im neuen Jahr:

  • Sonstige Forderungen
  • Sonstige Verbindlichkeiten
  • Rückstellung

    …denn nicht jede Zahlung im Wirtschaftsjahr stellt nicht gleichzeitig ein Aufwand im Wirtschaftsjahr dar. Zum Beispiel eine Mietzahlung (Mietaufwand). Im Dezember 01 wird die Miete für Dezember, Januar, Februar und März 02 vorausgezahlt – 500 € je Monat. Hier stellen die Mietvorauszahlungen einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten dar.

    Buchungssatz:

    1. 4210 Mietaufwand / 1200 Bank 2000 €
    2.0980 aktiver Rechnungsabgrenzungsposten / 4210 Mietaufwand 1500 €

    Oder

    1.4210 Mietaufwand / 1200 Bank 500 €
    2.0980 aktiver Rechnungsabgrenzungsposten / 1200 Bank 1500 €

    Handelsrechtliche Vorschriften ergeben sich nach § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB, steuerrechtliche aus § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1.

    1.Der Zahlungsvorgang vor dem Abschlussstichtag
    2.Die Erfolgswirksamkeit nach dem Abschlussstichtag
    3.Für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag muss es sich um einen Aufwand handeln sind Voraussetzungen für den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

    Genau so das Pendant – müssen Mieteinnahmen zeitlich Abgegrenzt werden.

    Buchungssatz:

    1.1200 Bank / 8105 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 12 UStG (V+V) 2000 €
    2.Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 12 UStG (V+V) / 0990 passiver Rechnungsabgrenzungsposten 1500 €

    Oder

    1.1200 Bank / Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 12 UStG (V+V) 500 €
    2.1200 Bank / 0990 passiver Rechnungsabgrenzungsposten 1500 €

    Handelsrechtliche Vorschriften ergeben sich nach § 250 Abs. 2 HGB, steuerrechtliche aus § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2.
    Die Voraussetzungen für den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gelten umgekehrt.

    Bei den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten liegt der Ertrag bzw. der Aufwand vor dem Abschlussstichtag und die Einnahme nach dem Abschlussstichtag

    Buchungsatz:

    1400 sonstige Forderungen / 8400 Erlöse 19 % USt

    Im neuen Jahr
    1200 Bank / 1400 sonstige Forderungen

    Oder

    4900 sonstiger Aufwand / 1600 Verbindlichkeiten

    Im neuen Jahr
    1600 Verbindlichkeiten / 1200 Bank

     

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