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Bundesfinanzministerium schließt Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gebäudereinigergewerbe

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Bundesfinanzministerium schließt Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im GebäudereinigergewerbeBundesfinanzminister Peer Steinbrück hat am 10. Juli 2008 in Berlin gemeinsam mit dem Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Dieter Kuhnert und Frank Wynands, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Bündniserklärung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gebäudereinigergewerbe unterzeichnet.

Neben den bereits geschlossenen Bündnissen mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in der Bauwirtschaft, dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und der Fleischwirtschaft belegt dieses Bündnis einmal mehr den breiten gesellschaftlichen Konsens gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland.

“Die noch engere Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation zwischen den Bündnispartnern wird dazu beitragen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiter zurückzudrängen, einen fairen Wettbewerb zu sichern und legale Arbeitplätze zu erhalten”, so Bundesfinanzminister Steinbrück.

Trotz eines weiteren Rückganges der Steuerausfälle durch Schwarzarbeit, den jüngst das Münchener IFO-Institut für Wirtschaftsforschung errechnete, ist
weiterhin die Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte beim Kampf gegen Schwarzarbeit nötig. Denn nur mit gemeinsamen Anstrengungen kann in der Bevölkerung das Bewusstsein noch weiter geschärft werden, welche negativen Folgen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung für Arbeitsmarkt sowie Steuer- und Sozialkassen tatsächlich haben.

Die Bundesregierung führt deshalb mit einem neuen Aktionsprogramm ihren erfolgreichen Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung fort – im Interesse ehrlicher Unternehmer und Arbeitnehmer.

Der Programmentwurf enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die den Kampf gegen Schwarzarbeit noch effektiver gestalten und bereits bestehende Regelungen sinnvoll ergänzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Jeder, der in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen arbeitet, soll bei der Arbeit künftig seine Ausweispapiere dabei haben.
  • Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer diese Pflicht beachten. Halten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht daran, können sie mit einem Bußgeld belegt werden
  • Arbeitgeber in bestimmten Branchen sollen ihre Mitarbeiter sofort bei Beschäftigungsaufnahme zur Sozialversicherung melden – nicht erst mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung wie es momentan der Fall ist. Damit wird verhindert, dass der Arbeitgeber vorgibt, der Arbeitnehmer sei erst seit kurzer Zeit bei ihm beschäftigt
  • Elektronische Registrierkassen und Taxameter sollen besser überprüft werden können; dazu wird die Abgabenordnung geändert.
  • Auf ausgewählten Großbaustellen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls dauerhafte Prüfungsstützpunkte einrichten.

    Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2008 Bundesministerium der Finanzen

     

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