Geschenke an Kunden, Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer

Geschenke an Geschäftsfreunde, Kollegen sind steuerlich nur abzugsfähig, wenn ihr Wert 35 € nicht übersteigt. An der Abzugsfähigkeit ändert sich grundsätzlich nichts.Geschenke über 35 € pro Jahr und Beschenktem sind weiterhin nicht abzugsfähig. Der Beschenkte hat den geldwerten Vorteil des Geschenks – wie bisher auch – als Einnahme zu versteuern. In der Praxis wurde dies aber kaum verfolgt, zumal dem Beschenkten der Wert des Geschenkes fehlte.
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber zur “Vereinfachung” die Möglichkeit der abgeltenden Pauschalsteuer geschaffen.Durch die Pauschalierung des Schenkers hat der Beschenkte die Zuwendung nicht mehr in seiner Steuererklärung zu erfassen.
Somit stehen Ihnen als Schenker zwei Möglichkeiten zur Wahl:
Variante A – ohne Pauschalierung
Dies entspricht den bisherigen Regelungen d.h. Sie halten den Wert und den Empfänger des Geschenkes in Ihren Aufzeichnungen fest
Der Beschenkte ist verpflichtet, den geldwerten Vorteil als Einnahme zu erfassen.
Variante B – Mit Pauschalierung
Der Wert des Geschenkes wird wie in nachfolgenden Beispiel pauschal versteuert:
Wert des Geschenkes 35,00 €
| Hierauf ist zu entrichten: | ||
|---|---|---|
| 30 % | pauschale Lohnsteuer | 10,50 € |
| 5,5 % | SolZ | 0,57 € |
| 7 % | Kirchensteuer | 0,73 € |
| Summe Pauschalsteuer | 11,80 € |
Die Pauschalsteuer ist an Ihr Lohnsteuer-Finanzamt zu überweisen. Der Beschenkte ist über die Pauschalierung (nicht über die Höhe der Pauschalsteuer ! ) zu informieren. Hier empfiehlt es sich, am Geschenk einen kurzen Hinweis auf die Pauschalierung anzubringen.
pauschale lohnsteuer geschenke 35 Euro
Die Pauschalierung kann nur einheitlich, d.h. für alle Geschenke , vorgenommen werden. Das Wahlrecht ist unwiderruflich und wird
mit der entsprechenden Steuermeldung ausgeübt.
Von der Pauschalierung nicht betroffen:
- Warengutscheine
- Betriebsveranstaltung
- Firmenwagenüberlassung
Quelle: Steuerberatungsgesellschaft mbH Schünke & Collegen, Jörg Schünke, Mai 2008
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schreibt am 28. Mai 2008 um 09:30 Uhr
Danke für die Info – allein, was bedeutet das jetzt für mich in der Praxis? Ich will meinen Kunden und Geschäftspartnern zu Weihnachten ein Geschenk machen – wie stelle ich das am besten an?
schreibt am 29. Mai 2008 um 12:45 Uhr
hier sind die drei wichtigsten Punkte wenn es um die steuerliche Anerkennung von Geschenken an Kunden oder Geschäftspartnern geht:
1. in der Praxis muss man sich für eine Variante für alle Kunden im Jahr festlegen.
Entweder teilen Sie den Beschenkten den Wert des Gegenstandes mit (das macht wohl kaum jemand), somit fällt die Pauschalisierung weg. Und der Beschenkte muss diesen Wert in seiner Einkommensteuer als geldwerten Vorteil angeben.
Das wird sich aber in der Praxis nicht bewähren.
2. Da ein Unternehmer seinen Beschenkten den Wert des Gegenstandes wohl kaum mitteilen möchte und das Geschenk seinen Sinn verlieren würde; bleibt nur die Variante – die Pauschalisierung.
hier muss der Wert des Gegenstandes angesetzt werden.
30 % vom Nettowert = pauschale Lohnsteuer
5,5 % von der pauschalen Lohnsteuer = SolZ
7 % von pauschalen Lohnsteuer = Kist
alles zusammen muss in der Lohnsteueranmeldung angegeben werden.
Wie dies anzumelden ist entnehme Sie bitte der pdf.Datei.
pauschale lohnsteuer geschenke 35 Euro
3. Sie bleiben von der Pauschlisierung verschon, wenn Sie keine Geschenke mehr tätigen.