Ein Bremer Finanzgericht entschied: Dass homosexuelle Paare in eingetragenen Lebensparterschaften nun ihre Steuerklassen wie verheiratete Paare eintragenlassen können. Die Entscheidung fiel am 13. Februar (1 V 113/11 ) wurde vom Gericht am 20.02.2012 mitgeteilt.
Ein Paar in Eingetragener Lebenspartnerschaft wollte beim Bremer Finanzamt die Steuerklassen III und IV eintragen lassen statt jeweils Steuerklasse I. Da dies abgelehnt wurde klagten sie vor dem Finanzgericht.
Leider ist dies eine Einzelentscheidung. “Dass heißt, wenn man das gleiche in Sachsen beantragt, muss das Bremer Urteil nicht angewendet werden.”
Mit unterschiedlichen Ergebnissen, gab es schon Einzelurteile. Eine entgültige Entscheidung muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es wird aber empfohlen die Steuerklassen schon jetzt zu beantragen !!!
Die Sozialversicherungsnummer, die jeder Arbeitnehmer von seiner Rentenversicherungsanstalt erhält und sein ganzes Versicherungsleben gültig bleibt, setzt sich aus 12 Ziffern wie folgt zusammen:
1. Bereichsnummer der Vergabeanstalt (Stellen 1-2)
2. Geburtsdatum des Versicherten (Stellen 3-8)
3. Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Versicherten
vor der ersten Eheschließung (Stelle 9)
4. Seriennummer (Stellen 10-11)
5. Prüfziffer (Stelle 12)
Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.Albert Einstein
Der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.01.2011 (Az.: III ZR 87/10) stellte sich am anfang des Jahres die Frage – ob übersinnliche magische Kräfte und Fähigkeiten Auswirkungen auf einen Vergütungsanspruch hat. Der Rechtsstreit wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. In dem Prozess ging es um die Zahlung einer Vergütung für Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen.
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Die Wirtschaft braucht nicht nur Know-how, sondern auch Herz und Verstand, Sympathie und Dynamik. Gibt es den außergewöhnliche/n Steuerberater/in? Oder nur immer wieder die arroganten kleinen grauen Mäuse hinter einen schicken Schreibtischplatte mit einem Vorzimmerdrachen als Sekretärin? Ein Steuerberater der die Sprache der Mandanten spricht und nicht nur Steuerklärung und Jahresabschlüsse erstellt, sondern auch persönlich umfassend berät – ist äußerst selten oder gar nicht.
Wo sind die
- bodenständigen,
- frischen und dynamischen,
- Sympathie ausstrahltenden,
- mit Herz und Verstand handelten,
- fairen,
- vertraulichen,
- freundlichen und persönlichen,
- aufgeschlossenen,
- unternehmerisch und ganzheitlich denkenden,
- über den Tellerrand schauenden,
- leicht erreichbaren,
- initiativen,
- ideenreichen
- unkomplizierten
Steuerberater?
Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906
Es gibt Steuerberater, die Brücken bauen können. Doch einen Service auf zu bauen fällt Ihnen schwer. Einige Steuerberater haben ein “wundervolles” “Über uns” wo sie selbstheuchlerisch ihre Stärken präsentieren. Doch halten sich diese Steuerberater auch daran?
- freundlich & persönlich
- Steuerberatung ist immer etwas ganz persönliches!
- Der persönliche Kontakt, das Vertrauensverhältnis in der Zusammenarbeit und das Verständnis für die Ziele und Sorgen im Alltag des Menschen bestimmen die Größe und Organisation meiner Kanzlei.
Hält der Steuerberater sich wirklich immer daran? Oder geht es hier nur ums “Knöpfche drücken” um Geld zuverdienen?
Es gibt Steuerberater, die nicht mal persönlich beim Mandanten oder externen Buchhaltern anrufen um Daten abzuverlangen alles erfolgt unpersönlich.
Aber der persönliche Kontakt ist ja angeblich Ihre Stärke. Dann müßte man gleich überprüfen ob die anderen Leistungen, die ein Steuerberater in sein “Wir über uns” anpreist den auch wirklich den Tatsachen entspricht und ob der Steuerberater seine eigenen Lobpreisungen auch befolgt.
Wenn es im Kleinen nicht funktioniert – wie soll das im Großen jemals funktionieren.
Stopp des ELENA-Verfahrens betrifft nicht das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
ELENA – Der elektonische Entgeltnachweis; Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum „Elektronischen Einkommensnachweis“ einzustellen.
Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die „elektronischen Lohnsteuerkarte“ bleibt davon unbetroffen:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt keinen Datenaustausch.
Während mit dem ELENA-Verfahren von den Arbeitgebern Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke zusammengefasst erhoben und gespeichert werden sollten und verschiedene Behörden für ihre Verfahren und Bescheinigungen darauf zugreifen dürfen sollten, dient das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte lediglich dazu, die für den Einbehalt von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn erforderlichen Abzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und ggf. andere Freibeträge, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, elektronisch zu speichern und dem Arbeitgeber zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
Im ELStAM-Verfahren werden also keine Daten erhoben, die nicht bisher auch schon für den Lohnsteuerabzug erhoben wurden und der Finanzverwaltung bekannt waren. Es gibt außerdem keine Verbindungen mit außersteuerlichen Verwaltungsverfahren. Zugriff auf die Daten hat ausschließlich die zuständige Finanzverwaltung; weder andere Behörden noch der Arbeitgeber können von sich aus auf die Daten zugreifen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben aber jederzeit die Möglichkeit, elektronisch oder über ihr Finanzamt einzusehen, welche elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale über sie gespeichert sind.
Zudem muss ein Arbeitgeber sich in festgelegten Verfahren elektronisch authentifizieren, um am ELStAM–Verfahren teilzunehmen und für die eigenen Arbeitnehmer die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch zum Abruf bereit gestellt zu bekommen. Er muss mit dem Arbeitnehmer, dessen Daten er abfragen möchte, zusammenwirken und bekommt diese nur bereitgestellt, wenn er spezifische Daten jedes einzelnen Arbeitnehmers in der Anfrage angegeben hat.
Die Arbeiten der Finanzverwaltung für den planmäßigen Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) weiterverfolgt.
Die Regelungen sollen planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden, so dass das dauerhafte Verfahren dann durch das elektronische Verfahren abgelöst wird. Es bleibt also für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem Starttermin Januar 2012.
Quelle: Bundesfinanzminesterium
Warum gründen Steuerberater eine Steuerberatungsgesellschaft ?...damit die eine “Schlampe” bei einer Scheidung nicht das bekommt was die andere “Schlampe” noch nicht hat.
...gesucht werden Mandanten zur Kritik an Steuerberatern.
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...gesucht werden Steuerfachangestellte/r zur Kritik an Steuerberatern.
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